Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Koalitionsvertrag von 2022 erklärt, die Akzeptanz für die Notwendigkeit der Rohstoffgewinnung in NRW erhöhen zu wollen (Zeile 2164ff). Dazu soll u.a. ein auf fundierten Daten und Analysen beruhendes Rohstoffmonitoring (im Folgenden "RM") aufgesetzt werden, um den Verbrauch
und künftigen Bedarf an Kiesen und Sanden transparent zu machen und auf den notwendigen Bedarf zurückzuführen (KoaV 2165-2167).
Mit dem Abgrabungsmonitoring (siehe https://www.gd.nrw.de/ro_am.htm) ermittelt das Land NRW den Umfang des Rohstoffabbaus in den letzten Jahren und mit einer Trendfortschreibung werden die planerischen Versorgungszeiträume berechnet. Ziel des RM ist es, den Verbrauch und den Bedarf an Kiesen und Sanden unterschiedlicher
Qualitäten, sowohl der privaten Unternehmen und Haushalte als auch der öffentlichen Hand, zu ermitteln und unter Berücksichtigung der verfügbaren Sekundärrohstoffe, alternativer Baustoffen und rohstoffsparenden Bauweisen einen realistischen, der Baukonjunktur nicht abträglichen Degressionspfad für den Abbau von Kies und Sand wissenschaftlich abzuleiten.
Ein zentrales Ergebnis soll die Ableitung eines sog. Degressionsfaktors sein. Dieser wird aufgrund der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) notwendig (mehr Infos finden sie hier, S. 144ff.), denn zusammen mit dem Abgrabungsmonitoring bildet der Degressionsfaktor zukünftig die Grundlage zur Berechnung der
planerischen Versorgungsabstände. Aus denen sollen dann die notwendige Flächeninanspruchnahme bzw. Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau
oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) erfolgen.
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