Es handelt sich um Subunternehmerfahrleistungen im Linienverkehr gem. § 42 PBefG, im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm.
Die SWU Verkehr GmbH (nachfolgend Auftraggeber, AG oder SWU-V) ist Auftraggeber und dann Liniengenehmigungsinhaber. Die zu vergebende Fahrleistung ist eine Teilleistung auf der Buslinie 5 im Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich Betriebstag 11.12.2027.
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