Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern Fürstenfeldbruck, Von-Gravenreuth-Str. 1, 82256 Fürstenfeldbruck – nachfolgend Unterkunftsdependance genannt.
In der Unterkunftsdependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für die Dauer von 6 bis 18 Monaten untergebracht und versorgt.
Der Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt – bietet im Auftrag des AG verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Unterkunftsdependance untergebrachten Asylbewerber sowie die pädagogische Betreuung deren Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren an. Der AN führt diese Leistungen mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch.
Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Bei der Unterkunftsdependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit geflüchteten Menschen, wie Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen ist gesondert Rechnung zu tragen.
Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
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