Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern, Musenbergstraße 25-27, 81929 München, nachfolgend „Dependance“ genannt.
In der Dependance werden Asylsuchende i.S.v. § 1 AsylG in der Regel für die Dauer von sechs bis 18 Monate untergebracht und versorgt.
Der Auftragnehmer – nachfolgend „AN“ genannt – bietet im Auftrag des AG verschiedene tagesstrukturierende Maßnahmen für die in der Dependance untergebrachten Asylbewerber an. Der AN führt diese Leistungen mit eigenem, zuverlässigem und qualifiziertem Personal durch.
Es kann während der Vertragslaufzeit zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang erhaltener Leistungen kommen.
Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Der besonderen Sensibilität des Auftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit geflüchteten Menschen, wie etwa Sprachbarrieren, Traumata sowie den unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen, ist besonders Rechnung zu tragen.
Die Aufgabe erfordert eine enge, vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen dem AN, dem AG, den vor Ort eingesetzten Dienstleistern des AG sowie den beteiligten Behörden und Verbänden. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Bewohnern umzugehen und sich mit den Verwaltungsmitarbeitern vor Ort und anderen objektbezogenen Dienstleistungserbringern abzustimmen und zu koordinieren.
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