Der öffentliche Auftraggeber betreibt in seiner Verantwortung eine Vielzahl kommunaler Gebäude und Anlagen, deren sichere, effiziente und rechtskonforme technische Betriebsführung im öffentlichen Interesse liegt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schreibt der öffentliche Auftraggeber die Dienstleistungen der Technischen Betriebsführung aus, um die Verfügbarkeit, Betriebssicherheit, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit der technischen Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten und die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sicherzustellen.