Öffentliche Ausschreibung

Teilabbruch sowie Neubau der Kindertageseinrichtung ST. Nikolaus Brunnthal - ELT

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Auftraggeber

Gemeinde Brunnthal

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung In diesem Verfahren sind die Planungsleistungen nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 – ELT, ALG 4-6, LPH 1-9 (stufenweise) und die „Besondere Leistungen“ für den Neubau eines Kinderhauses mit unterschiedlichen Einrichtungen (Kindergarten, Krippe, Hort) inkl. Abbruch eines Teilbestandes, Umgestaltung der Außenanlagen und einer Interimslösung für die Unterbringung von 3-5 Bestandsgruppen ausgeschrieben. Beschreibung des Auftrages Die Gemeinde Brunnthal plant das ältere Bestandsgebäude des Kindergartens St. Nikolaus, Rosskopfweg 6, Fl. Nr. 102/5, mit 3.170m² Grundstück, in Brunnthal teilweise abzubrechen und den erhaltenswerten späteren Anbau mit einem Neubau zu erweitern. Das Bestandsgebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen, die durch einen verglasten Eingangsbereich miteinander verbunden sind. Der ältere Baukörper ist 1972 als eingeschossiger nicht unterkellerter Bau in Metallrahmenkonstruktion und mit einem Flachdach erstellt worden. Der nördliche kleinere Anbau entstand 1992 in gleicher Bauweise. Eine vorangegangene Bestandserfassung vom März 2023 und weitere Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der ältere Baukörper vom 1972 aufgrund der baulichen Mängel im Innen- und Außenbereich des Gebäudes, der veralteten Gebäudetechnik, der nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung der Räume und des stets wachsenden Raumbedarfes in einem desolaten Zustand ist. Dieses Ergebnis hat zur Entscheidung des Bauausschusses vom 22.03.2023 für den Ersatzneubau geführt. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Planung und Ausführung eines Neubaus an exakt derselben Stelle und mit der gleichen Grundfläche wie der abzubrechende Altbau aus den 70er Jahren. Der Neubau soll 4 Gruppenräume mit höchst möglicher Nutzungsflexibilität sowie die erforderlichen Nebenräume für 87 Kinder (3 Kindergartengruppen à 25 Kinder und 1 Krippengruppe für 12 Kinder) umfassen. Er ist so zu konzipieren, dass auch eine zukünftige Erweiterung möglich ist. Im Rahmen dessen sind auch die bestehenden Außenanlagen unter Rücksichtnahme auf den Baumbestand, der erhalten und geschützt werden muss, umzugestalten. Zunächst ist in der LPH 1-2 auch eine Variante mit einer 5. Gruppe für die Betreuung der Schulkinder zu erarbeiten. Erst dann wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber entschieden, ob der Neubau 4 oder 5 Gruppen beherbergen wird. Neben der Berücksichtigung architektonischer und funktionaler Aspekte sind der Einsatz ökologischer Baustoffe und eine möglichst klimaneutrale Bauweise unter Einbeziehung alternativer Energien in die Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch auf eine wirtschaftliche Erstellung mit geringen Unterhaltskosten zu achten. Unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards zur Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis München ist die Beantragung von Fördermitteln nach Art.10 Bay FAG vorgesehen. Weitere mögliche Fördermittel sollen im Rahmen der Planung untersucht und beantragt werden. Außerdem ist der Abbruch des o. g. Altbaus und des südöstlichen Nebengebäudes mit der Heizungsanlage sowie eine Interimslösung zur Unterbringung von 3-5 Bestandsgruppen für die Dauer der Neubauerstellung zu planen und auszuführen. Die Interimslösung ist möglichst auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück oder in Abstimmung mit dem Bauherren in der nächsten Umgebung vorzusehen.

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