Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (den späteren Auftragsnehmer) über telemedizinische Leistungen für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz aus.
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