Die Stadt Waldkirchen hat Anfang 2024 das sog. Hintermannhaus käuflich erworben, um eine Belebung des unteren Marktplatzes durch eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben und eine entsprechende Sanierung und Umnutzung des Hauses herbeizuführen. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI. Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.
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