Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, welche arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter besonderer Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Situation stabilisieren und ihnen im Rahmen von produktionsorientierten Tätigkeiten berufliche Basisqualifikationen vermitteln soll, um sie an Anschlussmaßnahmen der Jobcenter Wuppertal AöR heranzuführen und langfristig eine berufliche Perspektive vorzubereiten.
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