Der Bodenseekreis hat zum 01.01.2027 den Transport und die Verwertung von E-Geräten (SG 5) sowie Altmetall (Mischschrott und Buntmetall) neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist der Bodenseekreis verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens neu zu beauftragen. Der Bodenseekreis ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle.
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