Derzeit befindet sich der Neubau eines Herzzentrums in Bauausführung, welcher Ende 2026 fertig gestellt sein soll. In einer Voruntersuchungsphase befindet sich die Planung zu einem neuen Zentralklinikum zwischen Haus 60a und Haus 10.
Haus 60a ist derzeit über einen Verbindungsgang in Ebene -1 mit Haus 10 verbunden. Als Vorabmaßnahme soll dieser Gang Richtung Haus 61 (Herzzentrum) erweitert werden, so dass das Herzzentrum über Haus 10 eine Anbindung an Haus 60a erlangt. Die Anbindung zwischen Haus 10 und Herzzentrum ist eine vorgezogene Maßnahme zum Neubau des Zentralklinikums zur Sicherstellung der Versorgung des Hauses 61. Der Verbindungsgang muss erweiterbar sein, so dass perspektivisch auch das Herzzentrum direkt mit dem neuen Zentralklinikum und H60a verbunden werden kann.
Baubeschreibung für vorbereitende Maßnahmen zur Baumaßnahme 711/23/02 Lüftung & trockene
Löschleitung
Für die im Jahr 2026 geplante Tunnelanbindung des Herzzentrums zu Haus 10 und Haus 60a werden
vorbereitende Maßnahmen ausgeschrieben.
Diese Maßnahmen umfassen Arbeiten an der Bestandslüftungsanlage von Haus 10 sowie Arbeiten an der
Einspeisung der trockenen Löschleitung für Treppenhaus 1. Ziel ist es Baufreiheit für die spätere Tunnelbaustelle zu schaffen.
Für die Lüftungsanlagen sind die Außen- und Fortluftöffnungen aus Lichtschächten auf das Dach des
Technikgebäudes zu verlegen. Beide Anlagen und deren zugehörige Aktivkomponenten (L10.04 & L10.08.1) bleiben im Bestand erhalten und die neuen Fort- und Außenluftanschlüsse werden über Turmbauwerke ausgeführt.
Es werden zwei Wetterschutzgitter mit Anschlusskästen aus den Lichtschächten demontiert und entsorgt. Zugehöriges Kanalmaterial sowie Befestigungen sind ebenfalls rückzubauen.
Die Komponenten der Anlage L10.08.1 werden demontiert und im selben Raum an geänderter Position neu installiert. Anschlussleitungen und Verkabelung sind nachzuführen und identisch zu Bestandsinstallation aufzulegen.
Die Anlage L10.04 bleibt im Bestand erhalten, der zugehörige Anschlusskasten mit Dämmung wird
zurückgebaut und durch einen neuen ersetzt mit Übergang und Anbindung an den Außenluftturm.
Die notwendigen Arbeiten an der Dachhaut und Unterkonstruktion worden oberhalb bereits beschrieben.
Diese Leistungen sind ebenfalls Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Um die Ausfallzeiten der
Lüftungsanlage zu minimieren sind die vorbereitenden Maßnahmen der Dacharbeiten vor Umschluss
auszuführen. Notwendige Mehrpreise für beengte Platzverhältnisse im Innenbereich sind einzukalkulieren.
Die Einspeisung der trockenen Löschleitung muss für den späteren Tunnelneubau von der
Gebäudenordseite auf die Südseite verlegt werden. Eine Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Magdeburg
(Frau Bartels) hat durch den Brandschutzplaner Herrn Ollendorf stattgefunden. Diese Lage der neuen
Einspeisung ist bestätigt worden. Hierfür wird die altere Einspeisung stillgelegt und oberirdisch zurückgebaut und auf der Südseite von H10 eine neue Einspeisestelle an der Feuerwehraufstellfläche von H10 errichtet.
Der endgültige Rückbau der Bestandseinspeisung erfolgt im Zuge der späteren Tunnelbaumaßnahme.
Die Bauausführung ist erschwert durch Aufrechterhaltung der vorh. Nutzung.
Die Bauausführung ist erschwert durch Arbeiten in beengten Räumen.
Für die Ausführung aller Arbeiten, Erstellung der Revisionsunterlagen und weiteren Leistungen sind
zwingend die Pflichtenhefte und Liegenschaftsstandards des UKMD in der jeweils gültigen Fassung
einzuhalten.
Für diese Maßnahmen werden explizit die folgenden Pflichtenhefte genannt, da diese direkt für die Gewerke
dieser Ausschreibung relevant sind:
·Rahmenbaustellenordnung
·Liegenschaftsstandard für die Gebäudeautomation GA
·Liegenschaftsstandard Heizung/Sanitärinstallation
·Liegenschaftsstandard für die Lüftungs-/Klima-/Kältetechnik
·Pflichtenheft Architektur-Haustechnik
·Hygienerichtlinie Bau
·Erlaubnisschein Heißarbeiten
·Arbeiten an der BMA
·weitere besondere Vertragsbedingungen zu EVM(V)BVB
Alle Pflichtenhefte sind dem Angebot als Anlage beigefügt und in die Kalkulation einzubeziehen.
Das gesamte Objekt steht unter Denkmalschutz und ist währender gesamten Bauzeit besonders zu
beachten und zu schützen. Etwaigen Auflagen der Bauleitung und des Denkmalschutzes ist Folge zu
leisten.
Alle Arbeiten im Sichtbereich sind unter besonderer Vorsicht auszuführen.
Abbruchmaßnahmen sind mit der gebotenen Vorsicht auszuführen, der Schutz der Fassade, Fenster,
Treppenhäuser und des Gebäudes ist sicherzustellen.
Etwaige zusätzliche Kosten sind in die Ermittlung der Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle beteiligten Firmenhaben die Einhaltung der geltenden Rahmenbaustellenordnung RBauO des UKMD
vollumfänglich einzuhalten.
Es ist vor Baubeginn ein Bauzeitenplan zu übergeben.
Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
Medienabschaltungen werden grundsätzlich durch die Abteilung Betriebstechnik und den Geschäftsbereich
IT und Medizintechnik durchgeführt.
Bei Schneidarbeiten oder Arbeiten mit offener Flamme ist vorher ein Erlaubnisschein für die Heißarbeiten
einzuholen. Es ist sicherzustellen, dass vor Beginn der Arbeiten die automatischen Brandmelder
freigeschaltet wurden, wenn diese infolge der Arbeiten zu einer Alarmauslösung führen könnten.
Baustrom wird vom UKMD über Baustromverteiler zur Verfügung gestellt. Es erfolgt keine gesonderte
Abrechnung.
Wird Bauwasser benötigt für Erd- oder Betonarbeiten ist dieses durch den AN selbst zur Verfügung
zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die notwendigen Positionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine
Bauwasserbereitstellung durch den AG
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