Übernahme und die Verwertung der vom öffentliche-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier,
Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
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