Übernahme und die Verwertung der vom öffentliche-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen.
- Übernahme der erfassten PPK-Fraktion,
- Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten
Endverwertungsanlage,
- Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen,
- Mengenmeldung,
- Dokumentation der Verwertung
Lose (1)
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