Gegenstand des Vergabeverfahrens ist – in drei Teillosen - die Verwertung von Grünabfällen (Ast- und Strauchschnitt, Gras, Laub und andere Grünabfälle; nicht jedoch von Bioabfällen aus der „Biotonne“), das im Bringsystem an Grünabfallannahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser erfasst wird. Der Grünabfall ist vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses an derzeit drei bis fünf dem Los zugeordneten Annahmestellen/Übernahmestellen unbehandelt, insbesondere ungeschreddert, zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung in einer oder mehreren Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers zuzuführen. An einzelnen Übernahmestellen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, dem ihm übergebenen Grünabfall vor Ort selbst zu schreddern. Die Behandlung und Verwertung des Grünabfalls hat unter Einhaltung aller gesetzlichen Maßgaben und des Standes der Technik zu erfolgen; im Übrigen wird ein konkretes Verwertungsverfahren aber nicht vorgegeben.
Lose (3)
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