Frist abgelaufen

Überwachung des fließenden Straßenverkehrs gemäß § 16 ZustVO SOG

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Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
27. März 2024
Veröffentlichungsdatum
07. März 2024

Beschreibung

Die Lutherstadt Wittenberg führt die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs gemäß § 16 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBI. LSA S. 328) durch. Zu diesem Zweck, beabsichtigt die Lutherstadt Wittenberg mobile Messgeräte und die für die Auswertung und Verarbeitung der Messdaten notwendige Soft- und Hardware anzumieten.

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