Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie Rahmen-richtlinie (MSRL) der EU eine Reihe von Verpflichtungen erfüllt werden. Regel-mäßig wiederkehrende Aufgaben sind die in einem sechsjährigen Zyklus an die EU-Kommission (EU-KOM) zu berichtenden Ergebnisse der Zustandsanalysen der deutschen Nord- und Ostsee gemäß Art. 8 MSRL, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (GES; Art. 9 MSRL) der deutschen Meeresgebiete sowie die Festlegung und Quantifizierung der Umweltziele (Art. 10 MSRL). Zudem sind Monitoringprogramme (Art. 11 MSRL) und Maßnahmenprogramme (Art. 13 MSRL) für die deutsche Nord- und Ostsee zu entwickeln und ebenfalls über sie zu berichten. Darüber hinaus sind die Maßnahmenprogramme für die deutschen Meeresgewässer zu operationalisieren und die Wirkung der Maßnahmen auf die Umweltziele zu überwachen.
Die Auftraggebrin benötigt hierfür wissenschaftliche Unterstützung durch externe Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um die aufgeführten Berichtspflichten und Maßnahmen zeit-, sach- und fachgerecht erfüllen zu können.
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