Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt folgende Leistung(en) zu beschaffen: Untersuchung von Blut- und Urinproben nebst weiteren Leistungen Im Einzelnen sind hierzu folgende Dienstleistungen zu erbringen: - Abholen der Proben an zentralen Abhol- / Sammelstellen (vgl. Anlage 15) und Transport zur Untersuchungsstelle; - Untersuchung des übersandten Probenmaterials gemäß des jeweils nach dem beigefügten Muster erstellten Untersuchungsauftrages (vgl. Anlage 12, 13) bzw. des Leistungs- und Kostenplans (vgl. Anlage 1.1); - Asservierung des übersandten Probenmaterials über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren; - Dokumentation der Befunde bzw. Ergebnisse und Übersendung eines bewertenden Befundberichts (Gutachtens) in deutscher Sprache; - Aufbewahrung der Befundberichte, Messwertprotokolle und Qualitätskontrollkarten für die Dauer von sechs Jahren; - Vertretung der Untersuchungsergebnisse vor deutschen Gerichten in deutscher Sprache.
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