Die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden VBL) beabsichtigt, die Beschaffung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Jahre 2026 - 2030. Die Beauftragung erfolgt für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. weitere Beauftragung einer Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt werden. Das heißt, dass mit Zuschlagserteilung allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt wird. Für jedes folgende Jahr (2027, 2028, 2029 und 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht .
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