Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe eines Dienstleistungsvertrages betreffend die Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen für Einlasskontrolle und Revierdienst in der Liegenschaft des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz am Domplatz 2/3 und 4 in 39104 Magdeburg sowie in der Klewitzstraße 4 in 39112 Magdeburg.
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.05.2024 und kann mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten erstmals zum 30.04.2027 gekündigt werden. Es gilt für die ersten zwei Monate als Probezeit und kann während dieser Zeit von jeder Partei jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
Wird das Vertragsverhältnis nicht zu dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Termin gekündigt, so verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer von einer der Parteien gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.04.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicherZusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
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