Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 11 „Verkehrsraum Weissacher Tal“ im offenen Verfahren.
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Muss- und Kann-Kriterien aus den Vergabeunterlagen extrahieren und strukturieren
Übersichtlichen Onepager für schnelle Go/No-Go Entscheidung erstellen
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Das Linienbündel ist zur Inbetriebnahme wie folgt zu beschreiben
Linie 365 Backnang – Unterweissach – Oberbrüden
Linie 365A Bildungszentrum Weissach i.T. – Oberbrüden (Schülerverkehr)
Linie 366 Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler – Däfern
Linie 366 im Zustand 2: Backnang – Steinbach – Oberbrüden – Lippoldsweiler – Hohnweiler
Linie 381 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Backnang
Linie 382 Backnang – Weissach i.T. – Auenwald – Althütte
Linie 382A Bildungszentrum Weissacher Tal – Lippoldsweiler – Sechselberg – Althütte
Linie 383 Backnang – Allmersbach i.T. – Unterweissach (- Oberbrüden)
Linie 384 Backnang – Weissach i.T. – Althütte
Linie 393 Backnang – Allmersbach i.T. – Rudersberg
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels RMK11 dargestellt. In Zustand 2 kommt es dabei nicht nur zu Fahrzeitenverschiebungen, sondern teils auch zu Fahrwegsänderungen. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu über-prüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplan-zustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Lose (1)
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