Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession auf Grundlage von § 11 HRDG i. V. m. §§ 153, 151 und 152 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV zu beauftragen. Das HLfGP beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit einer Haupt- und einer Ersatz- bzw. Verstärkermaschine für das Intensivtransporthubschrauber (ITH)-System Hessen im Wege einer Dienstleistungskonzession für den Zeitraum 01.07.2026 bis 31.12.2027 (1,5 Jahre) mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2028 zu vergeben.