Die Kreiskliniken Kassel verfügen über keine eigene Krankenhausapotheke. Die Arzneimittelversorgung erfolgt derzeit vielmehr gem. § 14 Apothekengesetz über die Apotheke eines anderen Krankenhauses. Diese Dienstleistung der Arzneimittelversorgung der beiden Standorte der Kreiskliniken soll ab dem 01.07.2024 neu vergeben werden. Voraussetzung für Bieter ist, dass die PKW-Fahrzeit von der Übergabestelle des Bieters bis zu den beiden Standorten der Kreiskliniken jeweils max. 1 Stunde betragen darf.