Die Kund*innen des LVR-HPH Netzes - Bereich Niederrhein - sollen in bestimmten Wohnverbünden auf Wunsch mit Arzneimitteln in verblisterter Form versorgt werden. Hierzu sollen mit zuverlässigen Apotheken in räumlicher Nähe zu den Wohnverbünden Versorgungsverträge gemäß §12a ApoG inklusive Verblisterung geschlossen werden.
Versorgungsvertrag, §12a ApoG, Apotheke, Verblisterung
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