Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von ambulanten ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein im Wege eines Open-House-Verfahrens
Die AOK NordWest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen (nachfolgend Managementgesellschaften) Versorgungsverträge nach § 140a SGB V zur Übernahme von Management- bzw. Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung zur Durchführung von ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein zu schließen. Die Managementgesellschaften ermöglichen die operative Versorgung in Schleswig-Holstein nach Maßgabe des anliegenden Vertrags, indem sie teilnahmeberechtigten Fachärzten für Augenheilkunde sowie Fachärzten für Anästhesiologie über das Bestehen und den Inhalt dieses Vertrags informieren und zur Sicherstellung der nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungen Kooperationsvereinbarungen mit den ärztlichen Leistungserbringern schließen sowie die Abrechnungen mit der AOK NordWest vornehmen.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von ambulanten ophthalmochirurgischen Eingriffen in Schleswig-Holstein. Die AOK NordWest beabsichtigt, mit geeigneten Managementgesellschaften Versorgungsverträge nach § 140a SGB V abzuschließen. Diese Verträge regeln die Übernahme von Management- und Koordinationsaufgaben, um die operative Versorgung durch Fachärzte für Augenheilkunde und Anästhesiologie sicherzustellen.