Vorinformation zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023.
Der Stadt Krautheim wurde ein Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 erteilt. Die Stadt Krautheim beabsichtigt, einen Wechsel in das Betreibermodell zu beantragen. Sofern dieser von der Bewilligungsbehörde genehmigt wird, wird die Stadt Krautheim ein Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 einleiten.