Die Maßnahme umfasst im wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Technische Bearbeitung
- Baugrundaufschlussbohrung durchführen
- Probenentnahme aus der Baugrundaufschlussbohrung
- Drucksondierung durchführen
Die Bohrarbeiten sind im sog. „Trockenbohrverfahren“ durchzuführen, wobei die zur Entnahme von Rammkernen und/oder Sonderproben eingesetzten Fallgewichte (50 - 500 kg) den Bodenverhältnissen anzupassen sind. Verfahren mit hoher Schlagfrequenz (größer 60 Schläge/min) sind nicht zugelassen.
Der Bohrgeräteführer vor Ort muss den Fortbildungs- und Qualifikationsnachweis „Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 - Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessungen" besitzen.
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