Die Fahrzeug des AG unterliegen den technischen sowie internationalen Richtlinien und Vorschriften des Flaggenstaates, der BG-Verkehr und der Klassifikationsgesellschaft DNV.
Die Schiffe werden im Rahmen der Zwischenbesichtigung zur Besichtigung zur Erhaltung des Bauzustandes trockengestellt.
Notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Klasse/des Bauzustandes werden vom AG in Abstimmung mit dem DNV bzw. der BGV festgelegt und sind durch eine Werft bzw. zugelassene Fachunternehmen durchzuführen.
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