Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Landshut
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Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 405 im Gebiet des Landkreises Landshut zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren vergeben werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Landshut gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
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