Der Auftragnehmer übernimmt den Winterdienst (Schneeräumung und Streuen bei Winterglätte) auf öffentlichen Straßen - unterteilt in 2 Dringlichkeitsstufen, auf Geh- und Radwegen, an Haltestellen und Haltestellenbuchten, auf öffentlichen Plätzen, auf Treppen, Brücken, Rampen sowie an Querungsinseln und Kreuzungspunkten in der Stadt Senftenberg und den 7 Ortsteilen für den Zeitraum vom 1.11.2024 bis 31.3.2026 plus zweimal ein Jahr Verlängerungsoption. Bei den Losen 4 a bis 12 übernimmt der Auftragnehmer zusätzlich den Winterdienst auf bzw. vor kommunalen Grundstücken als Anliegerpflicht für die Stadt Senftenberg.