Durchführung des Winterdienstes gem. Straßenreinigungssatzung der für das jeweilige Anwesen zuständigen Stadt oder Gemeinde in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst:
1. Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2. Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte.