Der Auftragnehmer übernimmt für die Laufzeit des Vertrages, die Schneeräumung und das Streuen auf den im
Flächenverzeichnis und den jeweiligen Lageplänen der einzelnen Objekte aufgeführten Flächen.
Die Leistung ist auf der Grundlage der jeweils gültigen Vorschriften der Freien Hansestadt Bremen für den
Winterdienst auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Die Regelungen dieser Vorschriften sind auch auf den nicht
öffentlichen Flächen anzuwenden, soweit mit diesem Leistungsverzeichnis nichts Anderes geregelt ist.
Die Schnee- und Eisbeseitigung ist in der Wintersaison durchzuführen. Sie erstreckt sich jeweils vom ersten
Schneefall bzw. Überfrieren bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren, im Allgemeinen jedoch vom
01. November dieses Jahres bis 31. März des Folgejahres. Siehe Leistungsbeschreibung
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