Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
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