Die REWAG beabsichtigt, die Durchführung der Ablesung von Messeinrichtungen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler von Tarif- und Sonderkunden in Form einer Rahmenverein-barung mit einer Laufzeit von 01.04.2025 bis 31.03.2027, sowie der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr bis 31.03.2028 zu vergeben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Jahresablesungen für Tarifkunden, Sonderablesungen zum Jahresende für Tarifkunden, Sonderablesungen zum Jahresende an Ampel- und Sonderanlagen, Sonderablesungen an Schachtwasserzählern und Baustromzählern, Ablesungen an Sondermesseinrichtungen für Erst- und Zweitzähler, Kontroll- und Umzugsablesungen, sowie Sonder-Kontrollablesungen.
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