Öffentliche Ausschreibung

Zusätzliche Angaben zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb 1. Bedingungen Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) 2. Bedingungen Angebotsabgabe ("Angebot")

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Auftraggeber

bayernets GmbH

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Beschreibung

1. Bedingungen Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer 5.1.11 und 5.1.12 „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ und "WK5100 bn IBNi 240202 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Rohre und Bögen" Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) lädt der Bewerber die von bayernets über die eVergabe-Plattform bereitgestellten und vom Bewerber ausgefüllten Teilnahmeunterlagen entsprechend den nachstehenden Regelungen sowie ein Anschreiben, in dem auf die jeweilige Bekanntmachung von bayernets im EU-Amtsblatt Bezug zu nehmen ist, in der eVergabe-Plattform hoch. Der Bewerber hat ausschließlich die über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen/Vordrucke für seine Bewerbung zu benutzen. Änderungen der über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen in jedweder Form sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Von bayernets nicht geforderte, zusätzlich dem Teilnahmeantrag beigefügte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeunterlagen sind vom Bewerber vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die in den Teilnahmeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise müssen abgegeben werden. Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, sind die über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zusammen mit den sonstigen Erklärungen und Nachweisen schriftlich zu unterzeichnen, einzuscannen und innerhalb der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) vollständig in der eVergabe-Plattform hochzuladen. 2. Bedingungen Angebotsabgabe ("Angebot") Für die Angebotsabgabe gelten als Grundlage die auf der eVergabe-Plattform bereitgestellten " Angebotsbedingungen für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Ausführungsbedingungen", "00 WK5100 bn 240129 AUGUSTA Bieteranweisungen Rohre und Bögen" sowie "04 WK5100 bn IBNi 240111 Mindestanforderungen Zuschlagskriterien Rohre und Bögen" Zur Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden die Bieter auf der eVergabe-Plattform des von bayernets insoweit beauftragten Dienstleisters (nachfolgend „eVergabe-Plattform“) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen wurden bereits bei der Auftragsbekanntmachung über die eVergabe-Plattform zum Abruf bereitgestellt "Vergabeunterlagen (mit Rücksendungsverpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe)" und "Vergabeunterlagen (allgemein)", sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden; gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen stellt bayernets auf der eVergabe-Plattform zusätzlich zum Download bereit (nachfolgend zusammen „Ausschreibungsunterlagen“ genannt). Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen erstellt der Bieter ein Angebot und füllt auszufüllende Ausschreibungsunterlagen aus. Das Angebot ist zusammen mit den ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen und einem Anschreiben an die bayernets, in dem auf die Aufforderung von bayernets zur Angebotsabgabe sowie die dort genannte Auftragsbekanntmachung des entsprechenden Teilnahmewettbewerbs im EU-Amtsblatt Bezug zu nehmen ist, vom Bieter in der eVergabe-Plattform hochzuladen. Voraussetzung für die Errichtung der Gastransportleitung Wertingen-Kötz ist das Vorliegen eines sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses (§ 43 EnWG). Der Auftraggeber hat einen entsprechenden Antrag zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und das Vorliegen des Planfeststellungsbeschluss ist nach aktueller Planung erst im Juli 2024 zu rechnen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn vor geplanter Zuschlagserteilung • der Planfeststellungsbeschluss noch nicht erlassen ist oder • die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben wird bzw. der Planfeststellungsbeschluss keine Bestandskraft erlangt oder • gar kein Planfeststellungsbeschluss erlassen wird.

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