Es soll einer juristischen Person des Privatrechts die dem Land Berlin auf dem Gebiet der Zuwendungen obliegenden Aufgaben der Zuwendungssachbearbeitung (Los 1) sowie der Verwendungsnachweisprüfung (Los 2) auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages für einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren übertragen werden. Dieser juristischen Person soll gemäß § 44 Abs. 3 LHO durch Verwaltungsakt die Befugnis verliehen werden, diese Aufgaben – sofern erforderlich – in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.