Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Beratung im Bereich Unternehmensanalyse. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
446 Ausschreibungen (Seite 1 von 45)
Die rnv plant die Ausschreibung von Leistungen für die Betreuung, Beratung und Support der rnv-Webseite. Details zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung in der Markterkundung zu entnehmen. Im Vorfeld eines geplanten Ausschreibungsverfahrens evaluiert die rnv die Marktsituation.
siehe Leistungsverzeichnis
Leistungsgegenstand des Loses 1 ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmer*innen durch Fachunternehmen (im nachfolgenden Auftragnehmer (Verleiher)), welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von insgesamt 48 Monaten stellen. Es sollen mit Hilfe der Arbeitnehmerüberlassung die folgenden Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden, welche sich insbesondere auf die in der Leistungsbeschreibung zu Los 1 genannten Leistungskategorien beziehen. Das Spektrum des Loses 1 umfasst dabei unter anderem folgende Bereiche: - Finanz- und Rechnungswesen - Beschaffung und Lagerverwaltung - Facility Management Die geschätzte Abrufmenge für Los 1 wurde vorliegend auf 58.200 Personenstunden (Schätzmenge) über die Vertragslaufzeit geschätzt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems zum Bezug von externen Dienstleistungen für die Auftraggeberin. Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) eingebunden werden. Alle für das DBS zugelassenen Bewerber werden für jede einzelne stattfindende Auftragsvergabe (sog. Miniwettbewerbe) gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das DBS wird bis zum 10.12.2027 betrieben. Die Gültigkeitsdauer des DBS kann jederzeit seitens der Auftraggeberin geändert, d.h. früher beendet oder über den 10.12.2027 hinaus verlängert werden. Die Auftraggeberin wird Änderungen der Gültigkeitsdauer mindestens drei Monate vor Eintritt der Änderung allen zum DBS zugelassenen Bewerbern per Kommunikationsnachricht über den VMP mitteilen. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 200 Mio. Euro netto. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Ausgeschrieben wird ein dynamisches Beschaffungssystem gemäß §§ 22 bis 24 VgV für Externe Projektleitung für KONSENS Softwareentwicklungsprojekte
Unterstützung des Schulrechenzentrums im IT-Dienstleistungs- und Projektumfeld. Die konkreten Aufgaben und Projektschwerpunkte werden im Zuge der Einzelvergaben definiert, spezifiziert und konkretisiert. Die Unterstützungsschwerpunkte liegen auf der Neu- und Weiterentwicklung von Softwarelösungen (u.a. im Bereich der Amtlichen Schulverwaltung). Die Unterstützung bezieht sich hierbei sowohl auf die Implementierung neuer fachlicher Anforderungen, als auch auf die technische Softwareaktualisierung. Die Anforderungen können sowohl dazu führen, dass bestehende Anwendungen überarbeitet, oder neue eigenständige Anwendungen entwickelt werden müssen. Sollte eine neue Anwendung notwendig sein, muss diese in die bestehende Systemlandschaft eingebettet werden. Insbesondere die Neuentwicklung von Softwaremodulen bedarf der Ausarbeitung und Analyse von Softwarearchitekturentwürfen. Für den Bereich der Schulverwaltung ist folgendes zu beachten: Es handelt sich aus rechtlichen und organisatorischen Gründen um ein verteiltes Softwaresystem. Es werden sowohl zentrale Services im IT-DLZ betrieben, aber auch abhängig vom Softwarebestandteil Komponenten on Premise bei unterschiedlichen Betreibern auf bis zu 1.600 Servern. Zu den zentralen Komponenten gehört unter anderem ein Identitätsmanagementsystem und ein zentraler Schulserver, sowie weitere Anwendungen. Softwarebestandteile, wie z. B. die Unterrichtsverwaltung, werden dezentral betrieben. Die zentralen Komponenten werden von allen Schulen genutzt und müssen für eine entsprechende Last ausgelegt sein. Es ist zu beachten, dass für den Betrieb der dezentralen Komponenten Windows, Linux und MacOS unterstützt werden müssen. Bei Webkomponenten wird erwartet, dass diese für unterschiedliche Browser auf unterschiedlichen Betriebssystemen funktionieren (z. B. Chrome, Firefox, Safari). In der Regel bedeutet die Implementierung von neuen Anforderungen, dass sowohl die zentralen Komponenten, als auch für die dezentralen Komponenten berücksichtigt werden müssen. Die Neu- und Weiterentwicklung der Anwendungen erfolgt auf Basis einzelner Entwicklungspakete. Die Grundlage bildet die fachliche Zusammenstellung von Anforderungen an das System. Technische Anforderungen werden vom IT-DLZ zusammengestellt und mit den gewünschten fachlichen Anforderungen gebündelt. Diese technischen Anforderungen werden unter den Be-griff „Wartung und Pflege“ subsumiert. Das IT-DLZ ist bei den vorhandenen Softwaremodulen dafür zuständig, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software sicherzustellen. Das bedeutet insbesondere, dass die Softwarekomponenten an neue Versionen z. B. von Betriebssystemen, Applikationsservern, Datenbanken oder eingesetzte Drittbibliotheken angepasst werden. Die fachlichen Anforderungen werden z. B. vom StMUK erarbeitet und mit dem IT-DLZ abgestimmt. Das IT-DLZ als Auftraggeber stimmt dann die Anforderungen mit dem Auftragnehmer ab. Ein Bestandteil der Aufgaben wird die Erarbeitung eines groben technischen Umsetzungsvorschlags mit einer Einschätzung zum Aufwand sein. Auf Basis der Analysen werden die fachlichen Anforderungen priorisiert und zu Entwicklungspaketen gebündelt. Nach der vollständigen Zusammenstellung eines Weiterentwicklungspakets erfolgt die abschließende Aufwandsschätzung zur Umsetzung dieses Weiterentwicklungspakets. Basierend auf dieser Aufwandsschätzung beauftragt z. B. das StMUK den Auftraggeber (IT-DLZ) mit der Umsetzung des Weiterentwicklungspakets. Die Umsetzung freigegebener Weiterentwicklungspakete folgt einem agilen Softwareentwicklungsprozess.
Die Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ist eine staatliche Hochschule der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem trialen Studienmodell. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Berufsschulen erfordert einen verlässlichen, datenschutzkonformen und bidirektionalen Datenaustausch. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Campus-Management-Systems zur digitalen Abbildung zentraler Verwaltungs- und Lehrprozesse sowie zur Unterstützung eines effizienten Informationsflusses zwischen allen Nutzergruppen. Das System soll zum 01.01.2027 produktiv gehen. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2034 und kann um bis zu vier Jahre verlängert werden.
Die Hamburg Port Authority (HPA) ist Betreiber einer komplexen IT-/OT-Infrastruktur im KRITIS-Umfeld. Zur Gewährleistung der Umsetzung von Anforderungen sowie Optimierung der Resilienz der IT-/OT-Infrastruktur ist eine kontinuierliche Beratung erforderlich.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "Grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 197 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Gemeinde Freisen hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes vom 14.11.2024 sowie auf Grundlage der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes vom 26.05.2025 erhalten. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der BMVI Förderrichtlinie i.V.m § 3 Abs. 1 lit. a der Gigabit-Rahmenregelung.
Die Leistung besteht aus einem Los mit 7 Titeln: Titel 1 - Rechenzentrum Titel 2 - Netzwerk Titel 3 - Clientverwaltung Titel 4 - Systemumstellung Titel 5 - Service und Support Titel 6 - Schulung Titel 7 - Servicegespräche und Beratung
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