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Auf dem Gelände des Müllheizkraftwerks (MHKW) Ruhleben sollen verschiedene neue Anlagen und Gebäude geplant, errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben unter dem Projekt-Namen „Energieverwertung Ruhleben“ (EVR) dient der Verbesserung der Energieeffizienz des MHKW. Das Herzstück dieser neuen Anlagen EVR bildet eine Eigenbedarfs-Turbine (EB-Turbine). Hierbei handelt es sich um eine Entnahme-Kondensationsturbine, die mit allen notwendigen Nebenanlagen sowie Systemen und Komponenten des Wasser-Dampf-Kreislaufs in einem neuen Maschinenhaus aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist der Bau eines luftgekühlten Kondensators (Luko) mit allen erforderlichen Nebeneinrichtungen zur Kondensation des Abdampfes aus der Turbine erforderlich. Die Einbindung der neuen Anlagen und aller erforderlichen Medien in den vorhandenen Wasser-Dampf-Kreislauf bzw. an die betreffenden Bestandsanlagen ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Vorhabens. Der Gegenstand des Loses 4a Elektrotechnik umfasst die Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb, Dokumentation und Abnahme(n) aller elektrotechnischen Anlagen, die für den Betrieb der maschinen- und verfahrenstechnischen Komponenten der neu zu errichtenden Turbinenanlage erforderlich sind. Ebenfalls Gegenstand des Loses 4a ist die Erstellung von Dokumentations- und Wartungsunterlagen sowie Wartungsleistungen für die Dauer der Gewährleistung für das Bauwerk. Essenzieller Bestandteil ist die Anbindung des Generators der Dampfturbine als Erzeugereinheit an das Versorgungsnetz inklusive aller notwendigen durch den Anlagenbauer zu stellenden Anträge, die gemäß der Anschlussbedingen des Versorgungsnetzbetreibers Stromnetz Berlin GmbH (SNB) vorgegeben sind. Hierbei bedarf es einer engen Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Loses 2 Verfahrenstechnik, welcher u.a. den Turbosatz liefert. Des Weiteren gehört die Ausrüstung des Maschinenhauses und des Luftkondensators mit der elektrischen Technischen Gebäudeausrüstung zum Liefer- und Leistungsumfang. Für die Ausleitung der elektrischen Energie und Versorgung der neuen Anlagenteile sind Umbauten und Erweiterungen an den Bestandsanlagen des MHKW Ruhlebens erforderlich.
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (kleiner Leistungsumfang; primär techn. Planung; Genehmigungsverfahren wird über Die Autobahn GmbH des Bundes abgewickelt), Ausführungs- und Ausschreibungsplanung, Oberbauaufsicht, Fachbauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Gewährleistungsphase.
1 Leistungsgegenstand Der Auftraggeber beabsichtigt die Implementierung bzw. Migration eines vollständig in SAP IS-U integrierten Tools zur effizienten und präzisen Berechnung, Darstellung sowie Prüfung von Netzentgelten für Energieversorgungsunternehmen. Die Lösung soll folgende Anforderungen erfüllen: 1. Funktionale Anforderungen o Die Anwendung ermöglicht die automatisierte Ermittlung und Abbildung aktueller Netznutzungsentgelte auf Basis veröffentlichter Daten der jeweiligen Netzbetreiber. o Die Lösung ist in der Lage, diese Entgelte in die energiewirtschaftliche Abrechnung einzubinden. o Es soll eine Prüfkomponente integriert sein, die eingehende Netznutzungsrechnungen verifiziert, indem sie eine Simulation der zu erwartenden Kosten ermöglicht und diese mit den veröffentlichten Entgeltbestandteilen abgleicht. 2. Systemanforderungen o Die Lösung muss vollständig in SAP IS-U integrierbar sein. o Die Nutzung setzt ein bestehendes SAP IS-U-System sowie die Komponente IDEX-DE zur Rechnungsprüfung voraus. 3. Datenintegration o Die Lösung soll eine automatisierte Anbindung an die ene´t Datenbank zur Ermittlung der aktuellen Netznutzungsentgelte enthalten. o Die Daten sollen regelmäßig aktualisiert und in Echtzeit in die internen Berechnungs- und Prüfprozesse integriert werden können. 4. Betriebsanforderungen o Die Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers muss mit einem minimalen Anpassungsaufwand erfolgen. o Bestehende Prozesse und Workflows sollen nach Möglichkeit übernommen bzw. mit vertretbarem Aufwand migriert werden. 5. Zukunftssicherheit o Die Lösung muss kompatibel mit der künftigen Systemlandschaft des Auftraggebers sein, insbesondere im Hinblick auf die Einführung einer neuen Generation von Abrechnungssystemen auf Basis SAP S/4HANA.
Die Stadt Burg beabsichtigt, eine Versorgung noch unterversorgter Adressen im Gebiet der Ortsteile Reesen und Brehm zu erreichen. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden daher hiermit aufgefordert, für den An-schluss der in den Anlagen dargestellten 248 Adressen der Ortsteile Reesen und Brehm der Stadt Burg ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetri-sche Breitbandanschlüssen mit mind. 1 Gigabit/s) abzugeben.
Die Ovra electrica Surses (OE Surses) ist das gemeindeeigene Stromversorgungsunternehmen. Sie ist Eigentümerin und Betreiberin des Verteilnetzes und für die Stromversorgung zuständig. Davon ausgenommen ist die Fraktion Bivio mit ihrem eigenen Elektrizitätswerk (EW Bivio). Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines Netzbetriebsdienstleisters im umfassenden Sinne als delegierter Anlagenbetreiber und Stromportfoliomanager für die OE Surses. Als Option ist derselbe Dienstleistungsumfang auch für das EW Bivio im vorliegenden Verfahren vorgesehen. Die Dienstleistungen umfassen die Netzanlagen sowie die eigenen Produktionsanlagen (Trink- und Kleinwasserkraftwerke). Darüber hinaus sind alle regulatorischen Aufgaben als Netzbetreiber, Stromversorger und Stromproduzent zu erfüllen. Ebenso gehören das Monitoring des Strom- und HKN-Grosshandelsmarktes, die Definition und Umsetzung der Strombeschaffungsstrategie, die Abwicklung der Beschaffung von Herkunftsnachweisen für die Stromkennzeichnung sowie die Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen zum Dienstleistungsumfang. Die umfassende Auftragsbeschreibung ist im Kap.B5 der Präqualifikationsunterlagen enthalten.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 01.08.2024 (nachfolgend „Gigabit-RR 2.0“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben des „B-Leistungsverzeichnisses“ inkl. dessen Anlagen wird ergänzend verwiesen.
TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa und verbindet die nordwesteuropäischen Strommärkte durch On- und Offshore-Netzanschlüsse. Der Unternehmensstandort Lehrte/Ahlten soll durch eine zukunftsweisende städtebauliche Entwicklung weiter gestärkt und ausgebaut werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst rund 30 Hektar und ist geprägt durch technische Infrastruktur (bestehende Umspannwerke, Hochspannungsleitungen, etc.). Vor dem Hintergrund des dynamischen Wachstums von TenneT besteht die Notwendigkeit einer strategisch ausgerichteten Flächenentwicklung. Am Campus Lehrte wird derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil durchgeführt. Dieser bildet die Grundlage für die erste Ausbaustufe des Campus und definiert Lage, Umfang und Schnittstellen der ersten Gebäude. Gegenstand dieser Tragwerksplanungs-Ausschreibung ist zunächst das Multifunktionsgebäude (MFG). Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem MFG auch weitere Gebäude oder Nutzungseinheiten, insbesondere das Verwaltungsmodul 2 (VM2) und das Kommunikationszentrum (KMKZ), alternativ oder zusätzlich in die Beauftragung einzubeziehen und diese zeitgleich auszuführen. Vorschläge aus dem Wettbewerb zur Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden werden nach den gleichen Grundsätzen berücksichtigt. Sie können alternativ oder zusätzlich beauftragt und parallel umgesetzt werden. Ziel der Ausschreibung ist es, die notwendigen Planungsleistungen der Tragwerksplanung für das Multifunktionsgebäude (MFG) an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Planungsleistungen der Tragwerksplanung richten sich nach der HOAI in der geltenden Fassung und umfassen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6. Die Beauftragung erfolgt stufenweise mit Optionsvorbehalt. Darüber hinaus sind etwaige besondere Leistungen Teil des Beauftragungsumfangs. Eine zusammenfassende Darstellung des Leistungsgegenstands ist dem Dokument T02 _Kurzbeschreibung zu entnehmen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist am 06.03.2026 um 10 Uhr. Für sämtliche Verfahrenshinweise und einzureichende Dokumente bitten wir Sie die Anlage T01 "Verfahrensleitfaden" unbedingt zu lesen.
Die Kreisstadt Merzig (ca. 31.000 Einwohner, Zensus-Zahlen vom 30.06.2025: 31.559) gibt gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der zwischen dem bisherigen Netzbetreiber und ihr bestehende Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet hinsichtlich des Netzes zur Stromversorgung (Stromkonzessionsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG) mit Ablauf des 31.12.2027 endet. Die Kreisstadt Merzig wird einen neuen Konzessionsvertrag abschließen. Dieser soll unmittelbar an den derzeitigen Vertrag anschließen. Die Laufzeit wird 20 Jahre betragen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetriebsunternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrags mit der Kreisstadt Merzig interessiert sind, werden aufgefordert, ihr Interesse innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder in Textform gegenüber der Kreisstadt Merzig vertreten durch die genannte Kontaktstelle (EISENBEIS RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbB, Saarbrücken) zu bekunden. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Netzdaten werden Interessenten gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Text der abzugebenden Vertraulichkeitserklärung wird den Interessenten nach Eingang der Interessenbekundung zum Zwecke der Abgabe zum Download bereitgestellt werden. Nach deren Vorliegen werden die Netzdaten zur Verfügung gestellt. § 46 Abs. 3. S. 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob Konzessionsverträge i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/ EU fallen. Daher wird eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.
Die Gemeinde Nümbrecht hat das Ziel, in den strukturell unterversorgten Gebieten der Gemeinde langfristig ein nachhaltiges sowie leistungsfähiges Breitband- bzw. Gigabitnetz (NGA-Netz) zu schaffen. Zu diesem Zweck hat sie bereits in den Jahren 2016 und 2019 für einen Teil des Gemeindegebietes Förderanträge gestellt und jeweils einen Zuwendungsvertrag mit einem Netzbetreiber im Wirtschaftlichkeitslückenmodell abgeschlossen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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