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Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.05.2026
Angebotsfrist
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.05.26
Teilnahmefrist
08.08.26
Vertragsbeginn
01.07.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
216.038.750 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
TimJustus.Geisler@50hertz.com
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Telefon
+49 30 5150 2341
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Website
www.50hertz.com
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020
    • Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.
  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ b)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ d) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien

    • a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4)
    • Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein?
    • b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3)
    • Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil?
    • c) Verhaltenskodex für Lieferanten
    • Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten?
    • Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads
    • "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"
    • Netzanschluss
    • _________
    • a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der
    • unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf.
    • _________
    • b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den
    • Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden.
    • _________
    • c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen.
    • _________
    • Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
    • Technische Anforderungen
    • _________
    • a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen.
    • ________
    • b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1).
    • ________
    • c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 100 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 100 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen.
    • ________
    • d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen.
    • ________
    • e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 15 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig.
    • ________
    • Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
  • Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit

    • Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13.
    • ________
    • b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB
    • darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________
    • c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen.
    • ________
    • d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung:
    • i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im
    • Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien.
    • ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4,
    • Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der
    • Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen
    • und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird.
    • ________
    • Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"
    • Netzwirtschaftliche Anforderungen
    • _________
    • a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein
    • insbesondere sind Bedingungen unzulässig.
    • _______
    • b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird
    • beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen.
    • _______
    • c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen.
    • ________
    • Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.

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Vertragsentwurf156 KB4 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB32 Seiten
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