Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 47 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Forschung & Entwicklung (60%), Unternehmensberatung & Recht (17%) und Öffentliche Verwaltung (11%). Weitere relevante Bereiche umfassen IT-Dienstleistungen und Büro & Computer.
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47 Ausschreibungen (Seite 1 von 10)
Mit dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gewonnen werden, der den administrativen Betrieb der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sicherstellt und gleichzeitig die bereits durch das INQA-Netzwerkbüro erfolgreich aufgebaute Vernetzung von INQA-Akteuren, Stakeholdern und Fachkräftenetzwerken in den Bereichen Fachkräftesicherung und Arbeitsqualität vertieft und verstetigt. Zum Aufgabenbereich des Dienstleisters gehört zudem die Konzeption, Durchführung, die Dokumentation und in ausgewählten Fällen auch die Auswertung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Fachkräftesicherung und der Netzwerkarbeit der Initiative sowie die Beteiligung/Mitwirkung an vergleichbaren Veranstaltungen Dritter. Darüber hinaus zählen das Publikationsmanagement, das Monitoring der INQA-Aktivitäten und die Pflege der Netzwerkdatenbank zu den Aufgaben der Geschäftsstelle. Bitte beachten sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen in Dokument 02 Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.
Ein starker Sozialstaat ist angewiesen auf ein Umfeld engagierter Wissenschaft, das weitsichtig und mit analytischer Tiefe Veränderungen erkennt und deren Auswirkungen unabhängig beschreibt. Die fundierte Analyse von aktuellen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf bestehende sozialstaatliche bzw. sozialpolitische Arrangements ist unabdingbar für einen informierten sozialpolitischen Diskurs. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Damit verfolgt BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Dieses Ziel soll mit einem FIS-Zentrum gezielt unterstützt werden. Hierzu hat BMAS Anfang 2020 einen Aufruf zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums veröffentlicht. Das FIS-Zentrum soll Wirkung und Sichtbarkeit des FIS erhöhen sowie das Fördernetzwerk stärken, so dass es noch effektiver dazu beiträgt, die Präsenz sozialpolitischer Fragen in Forschung und Lehre sowie in der Nachwuchsförderung zu steigern. Mit Bescheid vom 21.12.2020 wurde der Universität Duisburg-Essen eine Zuwendung zum Aufbau des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) bewilligt. Es ist angedacht, die Förderung des DIFIS perspektivisch zu verstetigen und das DIFIS zu einem sozialpolitischen Forschungsinstitut zu entwickeln. II. Ziele und Aufgaben der Zwischenevaluation Grundlage für die Bewertung bilden die Ziele und Aufgaben des DIFIS aus der Förderbekanntmachung vom 10. Februar 2020 zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums sowie die Operationalisierung der Ziele im Antrag des DIFIS. In der Bekanntmachung werden vier übergreifende Ziele benannt. Das FIS-Zentrum soll die Wirkung und Sichtbarkeit der Sozialpolitikforschung erhöhen, das FIS-Fördernetzwerk inhaltlich vernetzen und unterstützen, die sozialpolitische Forschungslandschaft über Disziplingrenzen vernetzen und eigene Forschung im Themenbereich der FIS-Förderung betreiben. Der Förderantrag des DIFIS hat diese Ziele aufgenommen und ausgeführt, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Zwischenevaluation sollte den Stand der Zielerreichung auf dieser Grundlage erheben. Sie soll untersuchen und bewerten, wie das DIFIS die Anforderungen in der Bekanntmachung operationalisiert hat und wie weit die Umsetzung in den verschiedenen Bereichen vorangeschritten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeit des DIFIS in der laufenden Projektförderung noch im Prozess befindet und daher noch nicht abgeschlossen sein kann. Das Alleinstellungsmerkmal des DIFIS als Forschungs-, Vernetzungs- und Transfereinrichtung unter Mitwirkung der Fachcommunity der Sozialpolitikforschung in den Disziplinen der Soziologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft, Geschichts- und Politikwissenschaft, der Sozialethik und der Sozialen Arbeit ist bei allen Überlegungen zu Fragen der Bewertung und Fortführung des DIFIS zu beachten. Gegenstand der Zwischenevaluation sollten einerseits die bisherige Entwicklung und die Ergebnisse der Arbeit des DIFIS mit Blick auf die Zielstellung sein. Anderseits sollten auch mögliche Konsequenzen aus diesen Befunden für die künftige Ausrichtung des DIFIS als sozialpolitisches Forschungsinstitut betrachtet werden. Hierbei sollte insbesondere auch der Umsetzungsprozess evaluiert und ggf. Verbesserungsvorschläge entwickelt werden. Das BMAS erwartet durch die Zwischenevaluation insbesondere Erkenntnisse zu den folgenden vier Aspekten: Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das Kerninstrument der Europäischen Union zur Förderung ihrer beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele. Aus ESF Plus-Mitteln werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion finanziert. Die aktuelle FP 2021 bis 2027 ermöglicht eine Förderung bis zum 31.12.2029. Das BMAS koordiniert den ESF Plus in Deutschland und setzt diesen für den Bund um. Es stehen für das ESF Plus-Bundesprogramm rund 4,6 Milliarden Euro Gesamtmittel zur Verfügung. Davon sind rund 2,2 Milliarden Euro ESF Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung erhalten. Die Umsetzung des ESF Plus ist auf Basis des veröffentlichten Evaluationsplanes zu evaluieren. Die Evaluation soll unterschiedliche Förderschwerpunkte untersuchen und zusätzlich themenzentrierte Studien umfassen. Daher wird die Leistung in Bausteine gegliedert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMAS. Die Ergebnisse sind in fest terminierten Zwischen- und Abschlussberichten festzuhalten. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das Kerninstrument der Europäischen Union zur Förderung ihrer beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele. Aus ESF Plus-Mitteln werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion finanziert. Die aktuelle FP 2021 bis 2027 ermöglicht eine Förderung bis zum 31.12.2029. Das BMAS koordiniert den ESF Plus in Deutschland und setzt diesen für den Bund um. Es stehen für das ESF Plus-Bundesprogramm rund 4,6 Milliarden Euro Gesamtmittel zur Verfügung. Davon sind rund 2,2 Milliarden Euro ESF Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung erhalten. Die Umsetzung des ESF Plus ist auf Basis des veröffentlichten Evaluationsplanes zu evaluieren. Die Evaluation soll unterschiedliche Förderschwerpunkte untersuchen und zusätzlich themenzentrierte Studien umfassen. Daher wird die Leistung in Bausteine gegliedert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMAS. Die Ergebnisse sind in fest terminierten Zwischen- und Abschlussberichten festzuhalten. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Forschung & Entwicklung (60%), Unternehmensberatung & Recht (17%), Öffentliche Verwaltung (11%), IT-Dienstleistungen (6%), Büro & Computer (4%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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