Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 13 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe sind Unternehmensberatung & Recht (46%), Verkehrsdienstleistungen (23%) und Architektur & Ingenieurwesen (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen Finanz- & Versicherungsdienste.
Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
13 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Der Kombinierte Verkehr (KV) ist ein wesentlicher Faktor für die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf das Binnenschiff und auf die Schiene. Er trägt damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und zur Einhaltung der nationalen und europäischen Klimaziele bei. Seine Bedeutung wird der aktuellen Verkehrsprognose 2040 zufolge künftig noch weiter zunehmen. Erforderlich ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an bi- und trimodalen Umschlaganlagen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnenwasserstraße, das auch ausreichende Kapazitäten für den künftigen Bedarf aufweist. Durch den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern entstehen beim Transport von Gütern im Kombinierten Verkehr gegenüber unimodalen Gütertransporten zusätzliche Kosten. Daher fördert der Bund den Kombinierten Verkehr. Dies erfolgt über Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Seit Ende 2022 erfolgt die Förderung auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-von-umschlaganlagen-des-kombinierten-verkehrs.pdf?__blob=publicationFile). Diese Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2026. Eine Verlängerung um ein Jahr ist geplant. Bereits seit 1998 galten kontinuierlich Förderrichtlinien des Bundes, auf deren Grundlage die Förderung des Neu- und Ausbaus von KV-Umschlaganlagen privater Unternehmen erfolgte. So erfolgte zuvor im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.09.2022 auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Die Durchführung der Förderung (Prüfung von Förderanträgen, Bewilligung der Förderung, Prüfung der Verwendung) haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) übernommen. Entsprechend den Haushaltsvorschriften zum Zuwendungsrecht ist die laufende Förderung einer Erfolgskontrolle zu unterziehen. Diese Erfolgskontrolle umfasst die Evaluierung der bewilligten Vorhaben (AP 1) sowie eine Zielerreichungskontrolle, eine Wirkungskontrolle und eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der bisherigen Förderung (AP 2). Darüber hinaus ist für die Planung einer möglichen neuen Förderung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. In diesem Rahmen sollen zusätzlich Möglichkeiten erörtert und geprüft werden, ob und wie – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – die Förderung für private KV-Umschlaganlagen verbessert, ggf. um neue Fördergegenstände ergänzt und auf andere multimodale Umschlaganlagen ausgeweitet werden kann (AP 3). Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine betriebliche Förderung im Sinne einer Anschubfinanzierung von KV-Verkehren und anderen multimodalen Verkehren möglich ist (AP 4). Bei AP 3 und 4 ist insbesondere zu beachten, dass Erweiterungen von Förderungen oder neue Fördergegenstände im Zeichen knapper werdender Haushaltsmittel eines klaren Wirtschaftlichkeitsnachweises im Hinblick auf das Ziel der damit zu erreichenden CO2-Einsparung bedürfen. Überförderungen, die ggf. auch durch die Kombination einer KV-spezifischen Förderung mit anderen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes auftreten können, sind in jedem Falle zu vermeiden. Im Sinne des im Koalitionsvertrags festgehaltenen Ziels des Bürokratierückbaus sollen außerdem Förderungen missbrauchssicher so ausgestaltet sein, dass sie für die beantragenden Unternehmen wie für die bewilligenden Behörden möglichst geringen bürokratischen Aufwand verursachen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Projekt „eFTI4LIVE“ begleitet die operative Umsetzung der EU-VO zu digitalen Frachtbeförderungsinformationen über das Startdatum am 01.07.2027 hinaus. Es soll im Vorfeld der Implementierung unterstützende Analysen erarbeitet werden sowie in der Implementierungsphase begleitende Analysen erarbeitet werden. Deutschland engagiert sich als starker Partner in der Mitte Europas in diesem Projekt und soll so die gesamteuropäische Umsetzung aktiv unterstützen. ****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.***** Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).**** Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.**** Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). **** Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.***** Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle und kommunikative Begleitung der Projektentwicklung und -organisation zur Transformation im Verkehrssektor. Insbesondere umfasst dies die Konzeption, Organisation und Durchführung von flankierenden Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten für das BMV, einschließlich Beteiligungselementen zu Transformationsprozessen und zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor. Die Aufgaben umfassen u. a.: - Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können. - Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor. - Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien. - Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG. - Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen. - Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen. - Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG. - Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken). - Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit. - Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV. - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende). - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV). - Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon). Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert. *** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.
Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden. Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt. **** Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.
Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen. Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem Maßgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt. Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP. Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete: 1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa 2. Analyse und Überprüfung der af-TP 3. Handlungsempfehlungen zur af-TP. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle und kommunikative Begleitung der Projektentwicklung und -organisation zur Transformation im Verkehrssektor. Insbesondere umfasst dies die Konzeption, Organisation und Durchführung von flankierenden Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten für das BMV, einschließlich Beteiligungselementen zu Transformationsprozessen und zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor. Die Aufgaben umfassen u. a.: - Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können. - Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor. - Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien. - Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG. - Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen. - Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen. - Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG. - Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken). - Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit. - Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV. - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende). - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV). - Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon). Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert. *** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe: Unternehmensberatung & Recht (46%), Verkehrsdienstleistungen (23%), Architektur & Ingenieurwesen (15%), Finanz- & Versicherungsdienste (15%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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