Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 9 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe sind Unternehmensberatung & Recht (44%), Finanz- & Versicherungsdienste (22%) und Architektur & Ingenieurwesen (22%). Weitere relevante Bereiche umfassen Verkehrsdienstleistungen.

Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
2
Top Branche
Unternehmensberatung & Recht

Aktuelle Ausschreibungen

9 Ausschreibungen

6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt

Aktiv
Frist: 02.03.2026
Veröffentlicht: 02.02.2026
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung

Aktiv
Frist: 18.03.2026
Veröffentlicht: 18.02.2026
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen

Abgelaufen
Frist: 27.06.2025
Veröffentlicht: 30.05.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2545/G20-Rahmenvertrag zur Projektorganisation, Stakeholderbeteiligung und kommunikativen Begleitung der Transformationsprozesse im Verkehrssektor

Abgelaufen
Frist: 06.10.2025
Veröffentlicht: 22.08.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Gegenstand der Leistung ist die konzeptionelle und kommunikative Begleitung der Projektentwicklung und -organisation zur Transformation im Verkehrssektor. Insbesondere umfasst dies die Konzeption, Organisation und Durchführung von flankierenden Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten für das BMV, einschließlich Beteiligungselementen zu Transformationsprozessen und zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor. Die Aufgaben umfassen u. a.: - Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können. - Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor. - Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien. - Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG. - Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen. - Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen. - Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG. - Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken). - Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit. - Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV. - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende). - Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV). - Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon). Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert. *** Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen

Abgelaufen
Frist: 20.11.2025
Veröffentlicht: 17.10.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.

2#0063/LF10 Gutachten zum volkswirtschaftlichen Wert der Luftverkehrskonnektivität

Abgelaufen
Frist: 02.12.2025
Veröffentlicht: 03.11.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Ziel der zu beauftragenden Untersuchung ist es, den Einfluss der Luftverkehrskonnektivität auf die deutsche Volkswirtschaft zu analysieren und anhand geeigneter volkswirtschaftlicher Kennzahlen darzustellen. Neben direkten, indirekten und induzierten Nachfrageeffekten (z. B. durch luftfahrtbezogenen Tourismus) sollen insbesondere katalytische Effekte (z.B. durch ausgelöstes Produktivität-, Investitions- und Innovationswachstum) sowie fiskalische Effekte untersucht werden. Aufbauend auf diesen Untersuchungsergebnissen sollen konkrete Maßnahmen identifiziert werden, die sowohl die Konnektivität verbessern als auch die Wirtschaftsleistung steigern. Dabei ist auch zu analysieren, in welchem Umfang eine verbesserte Konnektivität ursächlich zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung beiträgt. **** Erstellung eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Wert der Konnektivität im Luftverkehr in Deutschland auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfang von ca. 30 Seiten mit Kernaussagen in einer Executive Summary (Umfang max. 4 Seiten). Die Executive Summary ist zusätzlich in englischer Sprache anzufertigen. Das Gutachten soll sowohl Hausleitung und dem Fachbereich im BMV als auch einem breiteren luftverkehrspolitisch interessierten Adressatenkreis zugänglich sein. Weiterführende Darstellungen, zugrundeliegende Berechnungen und methodische Erläuterungen sind als Anlagen beizufügen.

2#0050/E13 Evaluierung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle

Abgelaufen
Frist: 30.01.2026
Veröffentlicht: 23.12.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Gemäß Nr. 2.2 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) sind bei Maßnahmen, die sich über mehr als zwei Jahre erstrecken, zu individuell festzulegenden Zeiträumen oder Zeitpunkten begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen. Die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ist seit 2018 in Kraft und wurde 2023 sowie 2024 verlängert. Ihre Laufzeit endet am 30.11.2028. Sie wurde bereits 2021 durch einen externen Gutachter evaluiert (begleitende Erfolgskontrolle gem. BHO ) und auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierung verlängert. 2021/2022 hat eine Prüfung der Richtlinie durch den Bundesrechnungshof (BRH) stattgefunden. Dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) wurde nach einem Maßgabebeschluss 2024 eine angemessene Erfolgskontrolle zur pandemiebedingten Erhöhung der Trassenpreisförderung im SGV vorgelegt. Vor diesem Hintergrund soll die Erfolgskontrolle als Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. BHO für den Zeitraum seit Abschluss der ersten Evaluierung von Ende 2021 bis Ende 2025 fortgeschrieben werden. Ein Aspekt ist darüber hinaus die vertiefte Betrachtung der pandemiebedingten Erhöhung der Förderung im Zeitraum 01.03.2020 bis 11.12.2021. Die begleitende Erfolgskontrolle dient damit der Überprüfung von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit gem. VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO, Nr. 11a. 2 zu § 44 VV-BHO während der Laufzeit der af-TP. Die Evaluierung untergliedert sich in folgende Arbeitspakete: 1. Analyse des SGV in Deutschland und ausgewählte Förderungen in Europa 2. Analyse und Überprüfung der af-TP 3. Handlungsempfehlungen zur af-TP. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2556/StB13-Evaluierung 16. BImSchV – Gutachterliche Untersuchung der, durch eine mögliche Absenkung der derzeit gültigen Immissionsgrenzwerte (IGW) bedingten Kosteneffekte im Bereich der Bundesfernstraßen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 22.01.2026
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

Das BMV beabsichtigt, ergänzend zum oben genannten Forschungsvorhaben die Vergabe einer gutachterlichen Leistung mit dem Ziel, die potenziellen Auswirkungen einer Änderung der bestehenden IGW auf Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und die damit verbundenen Kosten darzustellen. Die Darstellung soll beispielhaft anhand fiktiver Straßenbaumaßnahmen erfolgen. Anschließend sind die Ergebnisse auf ausgesuchte Bedarfsplanprojekte zu projizieren.

2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen

Keine Frist angegeben
Veröffentlicht: 26.08.2025
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servi...

In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Häufige Fragen zu Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe aus Berlin. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 9 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Unternehmensberatung & Recht, Finanz- & Versicherungsdienste, Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe: Unternehmensberatung & Recht (44%), Finanz- & Versicherungsdienste (22%), Architektur & Ingenieurwesen (22%), Verkehrsdienstleistungen (11%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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