Ausschreibungen Landesamt für Umweltschutz

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Ausschreibungen aktiv
150
Ausschreibungen gesamt
180 Tsd. €
Ø Auftragswert
Reinigung & Umweltschutz
Häufigste Branche (73%)

Erfassung der Krebsarten im Landkreis Salzwedel_IAS

Abgelaufen
Frist: 24.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung des Edelkrebses (Astacus astacus) und der invasiven Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) unter Berücksichtigung und Prüfung von Altnachweisen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes des Edelkrebses. Dazu sind in den vorausgewählten Gewässern aktuelle Untersuchungen und Erhebungen der Krebsarten sowie der für die Bewertung erforderlichen Habitat- und Beeinträchtigungsparameter nach standardisierter Methode vorzunehmen.

Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland

Abgelaufen
Frist: 01.02.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017)   4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen   4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.

Erfassung von Untersuchungsflächen zum Monitoring der Pfeifengraswiesen (LRT 6410) in Sachsen-Anhalt

Abgelaufen
Frist: 12.02.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Die Leistung umfasst die Erfassung und Dokumentation von Untersuchungsflächen (UF) der im Anhang I der FFH-RL aufgeführten Lebensräume (LRT, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) im Sinne einer Kartierung und Bewertung. Die Bewertung erfolgt einerseits entsprechend der Kartieranleitung für die Offenland-LRT für Sachsen-Anhalt (LAU 2010, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) und andererseits nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das LRT-Monitoring (BfN 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript481.pdf). Die UF sind im Verbreitungsgebiet des jeweiligen LRT in Sachsen-Anhalt repräsentativ verteilt, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/04_gruenland_kombination.pdf. Sollte der bezügliche FFH-LRT auf einer UF nicht nachgewiesen werden können, sind trotz-dem die Bewertungsparameter zu erfassen. 12 bereits eingerichtete UF, die bereits in der Monitoringperiode 2018–2023 erfasst wurden, einschließlich der UF 03 (Rohrborn-West) und 04 (Quellbusch), sind einmalig zu erfassen und datentechnisch zu dokumentieren. Vom AG bereitgestellte digitale Arbeitsgrundlagen Auszüge aus Monitoringkonzept, Lageangaben, bisherige Monitoringergebnisse, Luftbilder, Software BioLRT. Vom AN zu übergebende Unterlagen/Leistungsbestandteile Die Dokumentation der Leistung umfasst BioLRT-Datei, Geodaten, Kartendarstellung, Kurzbe-richt, zusammenfassender Kurzbericht, Fotos, Eintrag in online-Multibase-Datenbank. Leistungszeit Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Ergebnisse und der Rechnungslegung: 28.11.2024. Mit der Übergabe des Werkes durch den AN bedingt sich der AG eine Prüffrist bis zum 12.12.2024 aus, die gegebenenfalls mit der Abnahme des Werkes endet. Die Abnahme kann auf Anforderung ausdrücklich erklärt werden. Eine Überweisung des Rechnungsbetrags gilt in der Regel als Abnahme der Leistung. Zuschlagskriterien A Preis 60 % B Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40 %

Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: Modul Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene – 2024-2026

Abgelaufen
Frist: 15.02.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Auszug aus der Leistungsbeschreibung: 2.1 Methodik Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Wid-derchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detail-lierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“). Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung so-wie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfas-sungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfas-sungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt terminiert: o Periode 1: 01. bis 21. Mai, o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni, o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli, o Periode 4: 03. bis 23. Juli, o Periode 5: 24. Juli bis 13. August. Pro Jahr sind 18 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten, wobei ein Teil der Untersuchungsgebiete mehrjährig erfasst wird. Der AN wählt und dokumentiert den Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes selbst anhand vorheriger Luftbildrecherche und den Gegebenheiten vor Ort. Die Transekte müssen bei je-der Begehung genau gleich verlaufen und alle in der Methodenbeschreibung (s. Anhang) dargestellten Mindestkriterien erfüllen. 2.3 Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst u.a.: • Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise in eine Datenbank (Multi-BaseCS nach Vorgabe des AG) mit punktgenauer Ortsangabe und konkretem Datum nach Abspra-che mit dem AG • die fotografische Dokumentation der Untersuchungsgebiete. 2.4 Berichte Der AN verfasst pro Untersuchungsjahr separate schriftliche Berichte, in welchen die Untersuchungser-gebnisse (s.o.) wissenschaftlich exakt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Der dritte und letzte Bericht ist hierbei als Abschlussbericht anzusehen, in welchem die Ergebnisse aller drei Untersuchungsjahre zu-sammengefasst dargestellt werden. Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Aufgabenstellung Darstellung der Erfassungsergebnisse für die Untersuchungsgebiete • Kurzcharakteristik der Untersuchungsgebiete • Karte mit entsprechenden Vermerken • Beifügen der Erfassungsbögen inkl. tabellarischer Auflistung aller Begehungsdaten + ange-wandter Methoden, Auflistung der Artnachweise und Umweltvariablen • Ggf. kritische Methodendiskussion Anlagen, bestehend aus: • digitalisierte Transektstrecken als GIS-Shapefiles • befüllte Excel-Vorlage mit Art- und Umweltdaten • Artnachweise im Format MultiBaseCS • Fotodokumentation/externe Fotodatenbank inkl. Beschreibung (mindestens je 5 repräsentative Fotos je Untersuchungsfläche inklusive Übersichtsaufnahmen und repräsentative Detailauf-nahmen der Vegetationsstruktur; Fotobeschriftung inklusive Flächenbezeichnung und Datum) Teilleistungen und Termine Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 22.11.2024 (Prüffrist 30.11.2024). Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 21.11.2025 (Prüffrist 29.11.2025). Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 20.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026). In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur, Anlagen zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien"

Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten

Abgelaufen
Frist: 16.12.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anha...

Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT), LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform

Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten

Abgelaufen
Frist: 16.12.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT), LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030

Abgelaufen
Frist: 02.01.2025
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Rahmen der FFH- Berichtsperiode 2025-2030

Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025

Abgelaufen
Frist: 09.01.2025
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha) (Los 1) sowie im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 649 ha) (Los 2) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können. Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen. Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO. Für detaillierte Ausführungen zur Erfassungsmethode, zur Auflistung der zu erfassenden Vogelarten sowie weiterer Informationen ist Anlage 02_Leistungsbeschreibung unabdingbar.

Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025

Abgelaufen
Frist: 19.01.2025
Veröffentlicht: 09.01.2025
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha) (Los 1) sowie im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 649 ha) (Los 2) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können. Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen. Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO. Für detaillierte Ausführungen zur Erfassungsmethode, zur Auflistung der zu erfassenden Vogelarten sowie weiterer Informationen ist Anlage 02_Leistungsbeschreibung unabdingbar.

Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt – FFH-LRT 6130 Schwermetallrasen, FFH-LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, FFH-LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior

Abgelaufen
Frist: 19.01.2025
Veröffentlicht: 09.01.2025
Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhal...

Der Vertrag dient der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (FFH-RL) im Land Sachsen-Anhalt. Entsprechend der zuvor genannten FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei. Auf jeder beauftragten Untersuchungsfläche (rechteckig, 1-5ha) ist die räumliche Aufteilung aller vorkommenden Biotoptypen bzw. FFH-LRT auf Veränderungen gegenüber dem vorherigen Kartierdurchgang zu überprüfen und ihre Grenzen den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Vorhandene Kartierungen und der jeweilige Vorgängerdurchgang des Monitorings sind zu beachten und ggf. Randanpassungen vorzunehmen. Unterschiedliche LRT-Erhaltungsgrade sind, sofern ausgebildet, zu berücksichtigen. Der Gesamtbestand des jeweiligen Ziel-LRT auf der UF (alle Teilflächen) ist kumulativ gemäß den „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (s. Anlage) vorzunehmen. Die LRT-spezifischen Gruppenvorgaben (ggf. Erfassung von Kryptogamen) sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben im Bewertungsschema sind Veränderungen des LRT und der Bewertungskriterien gegenüber dem Vorgängerdurchgang des Stichprobenmonitorings kurz zu beschreiben. Eine Artenliste der charakteristischen Arten sowie der Stör- und Ruderalisierungszeiger, Nitrophyten und Neophyten ist zu erstellen. Alle LRT- und weiteren Biotopflächen der UF werden in verkürzter Form erfasst (Ausnahmen s. unten). Neben der Flächenausdehnung (Polygon) werden Aufnahmedatum, Biotopcode und wichtige Merkmale in Stichpunktform erhoben. Dabei sollen vor allem Veränderungen gegenüber dem Vorgängerdurchgang dokumentiert werden. Die Daten werden mit dem Programm BioLRT erfasst. Eine vollständige Erfassung und Bewertung von LRT und weiteren Biotopen nach KA Sachsen-Anhalt erfolgt nur dann, wenn das LRT-Vorkommen in seiner Gesamtausdehnung abgrenzbar ist. Die Begrenzung auf die UF kann dabei entfallen. Die so zu erhebenden Flächen werden mit der Beauftragung für jede UF vorgegeben (siehe Flächenkulisse in der Anlage). Ziel ist es, die so erfassten Flächen in die flächendeckende Kartierung der FFH-LRT des Landes unmittelbar einzugliedern und Widersprüche zu vermeiden. Innerhalb des LRT-Vorkommens der Untersuchungsfläche sind zwei Vegetationsaufnahmen an festgelegten und meist vermarkten Lagepunkten anzufertigen (Wiederholungskartierung). Die Aufnahmeflächen haben i.d.R. eine Größe von 16 m² im Offenland und 100 m² im Wald. Abweichungen bei kleinflächigen LRT-Vorkommen sind möglich. Die Einschätzung der Deckungsgrade der einzelnen Arten erfolgt nach der Londo-Skala. Eine Fotodokumentation ist anzufertigen. Diese umfasst mindestens je ein Foto der beiden Vegetationsaufnahmen und ein charakteristisches Übersichtsbild des FFH-LRT. Eine Orientierung an der Voraufnahme wird empfohlen. Der Kartierzeitpunkt ist so zu wählen, dass eine vollständige Erfassung der FFH-LRT möglich ist. Die dazu in der KA Sachsen-Anhalt angegebenen Zeiträume sind einzuhalten. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird empfohlen, sich am Kartierzeitpunkt der Voraufnahme zu orientieren. Für die Datenerhebung im Gelände werden separate Erfassungsbögen bereitgestellt.

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Über Landesamt für Umweltschutz

Landesamt für Umweltschutz mit Sitz in Halle (Saale) ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 150 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 29 Tsd. € bis 408 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 180 Tsd. €.

Als Vergabestelle schreibt Landesamt für Umweltschutz regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landesamt für Umweltschutz sind Reinigung & Umweltschutz (73%), Architektur & Ingenieurwesen (21%) und Erholung, Kultur & Sport (4%). Weitere relevante Bereiche umfassen Unternehmensberatung & Recht und Gartenbau & Forstwirtschaft.

Alle Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu Landesamt für Umweltschutz

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz aus Halle (Saale). Die Daten werden täglich aktualisiert (von 150 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Reinigung & Umweltschutz, Architektur & Ingenieurwesen, Erholung, Kultur & Sport. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 29 Tsd. € und 408 Tsd. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Landesamt für Umweltschutz ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Landesamt für Umweltschutz: Reinigung & Umweltschutz (73%), Architektur & Ingenieurwesen (21%), Erholung, Kultur & Sport (4%), Unternehmensberatung & Recht (2%), Gartenbau & Forstwirtschaft (1%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Landesamt für Umweltschutz folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.