Landesamt für Umweltschutz

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Landesamt für Umweltschutz. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz

Landesamt für Umweltschutz mit Sitz in Halle (Saale) ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 163 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 78 Tsd. € bis 408 Tsd. €, bei einem Durchschnitt von 278 Tsd. €.

Als Vergabestelle schreibt Landesamt für Umweltschutz regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Landesamt für Umweltschutz sind Reinigung & Umweltschutz (66%), Architektur & Ingenieurwesen (22%) und Erholung, Kultur & Sport (5%). Weitere relevante Bereiche umfassen Unternehmensberatung & Recht und Laborgeräte.

Alle Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
0
Ø Wert
278 Tsd. €
Top Branche
Reinigung & Umweltschutz

Aktuelle Ausschreibungen

163 Ausschreibungen (Seite 1 von 17)

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)

Abgelaufen
Frist: 15.01.2024
Veröffentlicht: 12.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi) sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt. Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Lose - Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) - Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi). - Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).

Lieferung von 1 Stück Abrauchabzug mit Abluft-/Säurewäscher sowie integrierten Gefahrstoffschränken für das radiologische Labor der Landesmessstelle Osterburg

Abgelaufen
Frist: 15.01.2024
Veröffentlicht: 11.01.2024
Landesamt für Umweltschutz

Auszug: 1 Ziel der Leistung Der Heldbock (Cerambyx cerdo) ist in den Roten Listen Sachsen-Anhalts und Deutschlands als „vom Aussterben bedroht“ geführt. Als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie des Anhangs II der Berner Konvention ist der Käfer europaweit streng geschützt. Es handelt sich um eine Art mit Arealregression sowie nach PALM (1959), FRANZ (1974) und MÜLLER et al. (2005) um ein Urwaldrelikt. In Deutschland kommt die westeuropäische Unterart Cerambyx cerdo cerdo vor. Ehemalige und gegenwärtige Vorkommen finden sich in den Bundesländern Brandenburg mit Berlin, Sach-sen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg (Raum Karlsruhe), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wobei die Art in Sachsen-Anhalt, Berlin - Brandenburg, Sachsen, Südhessen, Raum Karlsruhe, Niedersachsen (Wendland) in ihrer Verbreitung eine größere flächenmäßige Ausdehnung aufweist. Sachsen-Anhalt hat einen wesentlichen Anteil am Hauptverbreitungsgebiet des Heldbockes in Deutschland, weshalb das Bundesland eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art trägt. Diese wird folglich zusammen mit 19 weiteren Tier- und Pflanzenarten in der „Liste der Verantwortungsarten für das Land Sach-sen-Anhalt“ (LAU 2013) geführt. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung von Heldbockvorkommen im Jahr 2025 in insgesamt 12 Suchräumen in Sachsen-Anhalt. Grundlage ist ein Konzept zum Artenhilfsprogramm Heldbock, welches im Jahr 2020 durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt beauftragt wurde (RANA 2020). 2.1 Untersuchungsmethodik Die Erfassung von Heldbockvorkommen erfolgt in 12 ausgewählten Suchräumen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2025. Für jeden Suchraum ist ein Kartierungstag im Gelände vorzunehmen, für welchen 8-10 Kartierstunden zu absolvieren sind. Innerhalb der Suchräume werden Baumbestände mit Habitatpotenzial identifiziert, auf aktuelle und/oder Altbesiedlung untersucht und eine Bewertung des Erhaltungszustands nach BFN & BLAK (2017) vorgenommen. Alle besiedelten Bäume werden punktgenau verortet. Eine exakte Anzahl zu erfas-sender Bäume wird nicht vorgegeben, da diese bei Zugrundelegung des o.a. Zeiteinsatzes in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten stark variieren kann. Zusätzlich erfolgt eine Befragung von Forstbediensteten und ähnlichen örtlichen Akteuren, welche möglicherweise Kenntnis über Heldbockvorkommen in den Such-räumen haben könnten. Die Auswahl und Kontaktierung obliegt dem AN. Folgende Hinweise sind zu beachten (verändert nach RANA 2020): Die Erfassung und Bewertung von Vorkommen der Monitoringflächen in Sachsen-Anhalt erfolgt nach den Empfehlungen von BFN & BLAK (2017). Diese haben sich in der Praxis bewährt und machen die Ergebnisse miteinander vergleichbar. Zur Feststellung einer aktuellen Besiedlung in locker strukturierten Eichenbeständen sind die Brutbäume im unbelaubten Zustand bis Anfang April auf frische Schlupflöcher überwiegend in Bodennähe zu kartieren, frische Schlupflöcher sind z. T. auch am Auswurf von Bohrmehl durch die Larven erkennbar. Ist eine Kontrolle auf frische Schlupflöcher (z. B. in geschlossenen Waldbeständen, in de-nen die Kronen besiedelt werden) nicht möglich, werden Funde von Käfern und Chitinteilen am lebenden Baum als aktuelle Besiedlung gewertet. Zudem können die Nachweise lebender Imagines (Flugzeit s. unten) sowie die Funde toter Imagines nach der Flugzeit als aktuelle Besiedlung gewertet werden Methodik und allgemeine Hinweise: Für die Färbung der aktuellen Schlupflöcher wird eine hellere braune Färbung angegeben. Diese Angabe sollte durch eine hellere braune bis rötliche Färbung ergänzt werden. Anhand der Schlupflöcher können bei entsprechender Erfahrung aktuelle von vorjährigen und von älteren Schlupflöchern abgegrenzt werden. Erfassungsprobleme: Verwechslungen können besonders bei Altfraß mit Schlupflöchern und Fraßgängen des Weidenbohrers Cossus cossus auftreten. Mitunter erleichtert der Nachweis von Puppenhüllen des Wei-denbohrers die Aussage. Bei einer seltenen gemeinsam auftretenden Besiedlung beider Arten sind die Schlupflöcher kaum bzw. nicht zu differenzieren, wenn sich darin nicht Puppenhüllen bzw. Raupenkot des Weidenbohrers befinden. Bei Heldbock und Weidenbohrer ist eine Variabilität in der Größe der Schlupflöcher vorhanden. Bei Annahme einer aktuellen Heldbockbesiedlung helfen Beobachtungen der Käfer bzw. der Nachweis von Käferresten. Eine wesentliche Hilfe bei der Erfassung stellt ausgeworfenes Fraßmehl dar. Das erfordert allerdings die Erfahrung, dieses von Ameisenfraßmehl (Lasius fuligonosus) und ausgeworfenem Bohrmehl von Ambrosiakäferarten (Sägehörniger Werftkäfer Hylocoetes dermestoides, Nutzholzborkenkäferarten) zu trennen. Besonders wichtig ist eine Abgrenzung von häufig vorhandenen Spechtabschlägen. Bei Bäumen im Bestand befindet sich Heldbockfraß zumeist im Kronenbereich. Dabei können sogar Äste von nur 8 cm Stärke besiedelt werden. Solche Bäume können leicht einer Beurteilung entgehen. Vitalität: Die Vitalität der Brutbäume lässt sich am besten während der Vegetationsperiode feststellen. Die Bewertung der ermittelten Ergebnisse erfolgt anhand der festgelegten Standards. Aussagen zur Reproduktion:. In der Reproduktionsbiologie besteht erheblicher Forschungsbedarf. Es kön-nen kaum verbindliche Aussagen getroffen werden, da die Entwicklung im Baum stattfindet und die Einflüsse auf die Reproduktion „multifaktoriell“ (z. B. Prädatoren, Krankheiten, Witterungseinflüsse) sind. So sind praktikable Überlegungen zu Reproduktion und Reproduktivität erforderlich. In der Praxis ergeben sich Schwierigkeiten in der Beurteilung durch ungeübte Begutachter. Hinzu kommt, dass ein oft vorhandenes Spechthacken und Schlupflöcher im Kronenbereich eine Beurteilung erschweren. Im Kronenbereich ist selbst bei Verwendung eines Fernglases eine Unterscheidung von Schlupflöchern in alt oder aktuell nicht möglich. Hier spielt das Vorhandensein von Fraßmehl eine erhebliche Rolle. Flugzeit: Durch Erwärmung mit immer öfter auftretenden abendlichen Temperaturen von 18°C und darüber hat sich die Flugzeit des Heldbockes verändert. Der Heldbock überwintert als Vollkerf, so dass er bei einem abendlichen Auftreten des genannten Temperaturbereiches zu beobachten ist. Die Flugzeit findet nicht mehr wie angegeben von Ende Mai - Mitte August statt. Sie beginnt bereits im April. 3 Berichte Der schriftliche Endbericht soll Angaben zur Methodik und einen überblicksartigen Ergebnisteil mit artweiser Darstellung (inkl. kartografischer Darstellungen) der jeweiligen Heldbockvorkommen in den Suchräumen enthalten. Die Erfassungsbögen je Suchraum sind dem Bericht beizufügen. Die Ergebnisse zum Erhaltungszustand des Heldbocks im Suchraum sind in tabellarischer Form zu dokumentieren. Der digitale Teil des Endberichtes umfasst folgende Teile: MultiBaseCS-Datenbank mit sämtlichen Artnachweisen (Eingabe entsprechend den aktuellen Vorgaben des LAU), mbcex-Format Excel-Datei mit Ergebnissen zum Erhaltungszustand (inkl. aller Unterkriterien- und Kriterienbewer-tungen) der Vorkommen in den Suchräumen (eine Vorlage wird durch den AG bereitgestellt) Fotodokumentation aller Suchräume mit eindeutiger Nummerierung oder in Unterordnern entspre-chend der Suchraumnummerierung (mind. 5 aussagekräftige Fotos je Suchraum) Der schriftliche Endbericht ist ausschließlich digital auf einem Datenträger (DVD, USB-Stick etc.) zu liefern. Auf dem Datenträger sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in entsprechend beschrifteten Ordnern abzulegen. Für den Endbericht gilt folgender Termin: 15.11.2025. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (nicht ausreichend zur Verfügung stehender Zeichenvorrat).

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)

Abgelaufen
Frist: 22.01.2024
Veröffentlicht: 15.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi) sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt. Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Lose - Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) - Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi). - Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).

Erfassung der Krebsarten im Landkreis Salzwedel_IAS

Abgelaufen
Frist: 24.01.2024
Veröffentlicht: 12.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Erfassung des Edelkrebses (Astacus astacus) und der invasiven Krebsarten Kamberkrebs (Orconectes limosus) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) unter Berücksichtigung und Prüfung von Altnachweisen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes des Edelkrebses. Dazu sind in den vorausgewählten Gewässern aktuelle Untersuchungen und Erhebungen der Krebsarten sowie der für die Bewertung erforderlichen Habitat- und Beeinträchtigungsparameter nach standardisierter Methode vorzunehmen.

Konzeptionelle Erarbeitung von Feldhamster-Schwerpunktgebieten in Sachsen-Anhalt als fachliche Grundlage eines Artenhilfsprogramms

Abgelaufen
Frist: 31.01.2024
Veröffentlicht: 11.01.2024
Landesamt für Umweltschutz

Ziel der Leistung ist die konzeptionelle Erarbeitung eines Systems von Gebieten, die als Feldhamster-Schwerpunktgebiete eine besondere Eignung zur Erhaltung des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt aufweisen. Hierzu sind geeignete Begriffsdefinitionen zu erarbeiten bzw. für Sachsen-Anhalt zu konkretisieren, geeignete Schwerpunktgebiete zu identifizieren und abzugrenzen. Die Feldhamster-Schwerpunktgebiete sollen eine fachliche Grundlage für ein Artenhilfsprogramm bilden.

Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland

Abgelaufen
Frist: 01.02.2024
Veröffentlicht: 16.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017)   4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen   4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.

Erfassung von Untersuchungsflächen zum Monitoring der Pfeifengraswiesen (LRT 6410) in Sachsen-Anhalt

Abgelaufen
Frist: 12.02.2024
Veröffentlicht: 11.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Die Leistung umfasst die Erfassung und Dokumentation von Untersuchungsflächen (UF) der im Anhang I der FFH-RL aufgeführten Lebensräume (LRT, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) im Sinne einer Kartierung und Bewertung. Die Bewertung erfolgt einerseits entsprechend der Kartieranleitung für die Offenland-LRT für Sachsen-Anhalt (LAU 2010, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) und andererseits nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das LRT-Monitoring (BfN 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript481.pdf). Die UF sind im Verbreitungsgebiet des jeweiligen LRT in Sachsen-Anhalt repräsentativ verteilt, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/04_gruenland_kombination.pdf. Sollte der bezügliche FFH-LRT auf einer UF nicht nachgewiesen werden können, sind trotz-dem die Bewertungsparameter zu erfassen. 12 bereits eingerichtete UF, die bereits in der Monitoringperiode 2018–2023 erfasst wurden, einschließlich der UF 03 (Rohrborn-West) und 04 (Quellbusch), sind einmalig zu erfassen und datentechnisch zu dokumentieren. Vom AG bereitgestellte digitale Arbeitsgrundlagen Auszüge aus Monitoringkonzept, Lageangaben, bisherige Monitoringergebnisse, Luftbilder, Software BioLRT. Vom AN zu übergebende Unterlagen/Leistungsbestandteile Die Dokumentation der Leistung umfasst BioLRT-Datei, Geodaten, Kartendarstellung, Kurzbe-richt, zusammenfassender Kurzbericht, Fotos, Eintrag in online-Multibase-Datenbank. Leistungszeit Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Ergebnisse und der Rechnungslegung: 28.11.2024. Mit der Übergabe des Werkes durch den AN bedingt sich der AG eine Prüffrist bis zum 12.12.2024 aus, die gegebenenfalls mit der Abnahme des Werkes endet. Die Abnahme kann auf Anforderung ausdrücklich erklärt werden. Eine Überweisung des Rechnungsbetrags gilt in der Regel als Abnahme der Leistung. Zuschlagskriterien A Preis 60 % B Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40 %

Erfassung von Untersuchungsflächen zum Monitoring der Kalkreichen Sümpfe mit Cla-dium mariscus (LRT 7210) in Sachsen-Anhalt

Abgelaufen
Frist: 12.02.2024
Veröffentlicht: 11.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

Die Leistung umfasst die Erfassung und Dokumentation von Untersuchungsflächen (UF) der im Anhang I der FFH-RL aufgeführten Lebensräume (LRT, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) im Sinne einer Kartierung und Bewertung. Die Bewertung erfolgt einerseits entsprechend der Kartieranleitung für die Offenland-LRT für Sachsen-Anhalt (LAU 2010, vgl. Homepage des LAU https://lau.sachsen-an-halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Publikationen/Dateien/Kartieranleitungen/Kartieranleitung-Offenland_Mai2010.pdf) und andererseits nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das LRT-Monitoring (BfN 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript481.pdf). Die UF sind im Verbreitungsgebiet des jeweiligen LRT in Sachsen-Anhalt repräsentativ verteilt, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/05_moore_s_qu_kombination.pdf. Sollte der bezügliche FFH-LRT auf einer UF nicht nachgewiesen werden können, sind trotz-dem die Bewertungsparameter zu erfassen. 6 bereits eingerichtete UF, die bereits in der Monitoringperiode 2018–2023 erfasst wurden sind einmalig zu erfassen und datentechnisch zu dokumentieren. Vom AG bereitgestellte digitale Arbeitsgrundlagen Auszüge aus Monitoringkonzept, Lageangaben, bisherige Monitoringergebnisse, Luftbilder, Software BioLRT. Vom AN zu übergebende Unterlagen/Leistungsbestandteile Die Dokumentation der Leistung umfasst BioLRT-Datei, Geodaten, Kartendarstellung, Kurzbe-richt, zusammenfassender Kurzbericht, Fotos, Eintrag in online-Multibase-Datenbank. Leistungszeit Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Ergebnisse und der Rechnungslegung: 28.11.2024. Mit der Übergabe des Werkes durch den AN bedingt sich der AG eine Prüffrist bis zum 12.12.2024 aus, die gegebenenfalls mit der Abnahme des Werkes endet. Die Abnahme kann auf Anforderung ausdrücklich erklärt werden. Eine Überweisung des Rechnungsbetrags gilt in der Regel als Abnahme der Leistung. Zuschlagskriterien A Preis 60 % B Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40 %

Monitoring von FFH-Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt 2024

Abgelaufen
Frist: 12.02.2024
Veröffentlicht: 11.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Diese sind entsprechend der Vorgaben des Monitoring-konzepts für FFH-Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt zu erfassen und zu dokumentieren. Die Erfassungen haben in den festgelegten Jahren zu erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN (https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Lipa-ris loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Para-meter zu erfassen. Die Lage der UF in Sachsen-Anhalt ist auf der Homepage des BfN dargestellt https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/pfla_kombination_kl.pdf Sollte die bezügliche FFH-Art auf einer UF nicht nachgewiesen werden können, sind trotzdem die Parameter für ‚Habitat‘ und ‚Beeinträchtigungen‘ zu erfassen. Die Erfassungsergebnisse sind in die bestehende online-Multibase-Datenbank für das Monito-ring von FFH-Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt einzugeben. Vegetationsaufnahmen sind mit der Software WinVege zu verwalten. In einem kurzen Bericht (digital und analog) sind die Kartierarbeiten und wichtige Ergebnisse, insbesondere erkennbare Trends, zusammenzufassen. Teilleistung 1: Wiederholungserfassung von Untersuchungsflächen in 2024 - Angelica palustris: drei UF - Apium repens: eine UF - Liparis loeselii: vier UF (Hammelwiese, Wolfswinkel, Golpa IV, Schlangenspring) - Buxbaumia viridis: drei UF Teilleistung 2: Buxbaumia viridis: Prüfung von 10 Verdachtsflächen - Es sind 10 (zehn) Verdachtsflächen von etwa 5 ha in ST in der kont. BGR auszuwählen und hinsichtlich des Vorkommens von B. viridis zu untersuchen. Die zu untersuchen-den Verdachtsflächen sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen. - Die untersuchten Flächen sind zu dokumentieren und in einem kurzen Bericht zu cha-rakterisieren. - Nachweise von B. viridis sind speziell zu dokumentieren und kommentieren. Vom AG bereitgestellte digitale Arbeitsgrundlagen Auszüge aus Monitoringkonzept, Lageangaben, bisherige Monitoringergebnisse, Luftbilder, Software BioLRT/Winvege. Vom AN zu übergebende Unterlagen/Leistungsbestandteile Die Dokumentation der Leistung umfasst Geodaten, Kartendarstellung, Kurzbericht, zusam-menfassender Kurzbericht, Fotos, Eintrag in online-Multibase-Datenbank. Leistungszeit Spätester Zeitpunkt zur Abgabe der Ergebnisse und der Rechnungslegung: 28.11.2024. Mit der Übergabe des Werkes durch den AN bedingt sich der AG eine Prüffrist bis zum 12.12.2024 aus, die gegebenenfalls mit der Abnahme des Werkes endet. Die Abnahme kann auf Anforderung ausdrücklich erklärt werden. Eine Überweisung des Rechnungsbetrags gilt in der Regel als Abnahme der Leistung. Zuschlagskriterien A Preis 60 % B Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40 %

Kartierung der Zönose aculeater Hymenopteren in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax (gesamt: 2 Lose)

Abgelaufen
Frist: 15.02.2024
Veröffentlicht: 15.01.2024
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhal...

1 Ziel der Leistung Seit dem Erstnachweis der Asiatischen Hornisse Vespa velutina nigrithorax LEPELETIER, 1836 in Süd-frankreich im Jahr 2004 breitet sich diese invasive Art kontinuierlich in Europa aus. Es kann von einer po-tentiellen Ausbreitung nördlich bis nach Südskandinavien ausgegangen werden (ROME et al. 2011, VIL-LEMANT et al. 2011). Der erste Nachweis von V. velutina in Deutschland erfolgte im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz (WITT 2015). In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet tritt die Art als bedeutender Prädator von Ho-nigbienen auf, jedoch auch andere Hymenopteren und Dipteren werden erbeutet (ROME et al. 2011). Ent-sprechend stellt die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse eine mögliche Gefahr für die heimische Insek-tenbiodiversität durch direkte (Prädation) und indirekte Effekte (Konkurrenz) dar, woraus potentiell negative Auswirkungen auf die Bestäubung von Blütenpflanzen folgen (MONCEAU & THIERY 2016). Ziel der Kartierung ist die Prüfung der Ankunft von V. velutina den entsprechenden Gebieten Sachsen-Anhalts und die Aufnahme deren aktueller Begleitfauna. Diese beinhaltet hier die in den Untersuchungsge-bieten vorkommenden Arten aller Familien aculeater Hymenopteren (exklusive Ameisen). Im Falle eines negativen Befundes hinsichtlich der Präsenz der Asiatischen Hornisse können die erhobenen Daten als Re-ferenz vor Ankunft der invasiven Hornisse angesehen und mit zukünftigen Daten nach Ankunft verglichen werden. Damit werden die naturschutzfachlichen Grundlagen für die Erstellung des nationalen Berichtes des Landes Sachsen-Anhalt an die Bundesrepublik Deutschland und folgend dieser in Erfüllung der Berichtspflichten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten an die Europäische Uni-on gelegt. 2.1 Untersuchungsgebiete und Untersuchungsmethoden Die Kartierung erfolgt in ausgewählten Gebieten in Sachsen-Anhalts. Hierfür werden insbesondere xe-rotherm beeinflusste Offenlandbiotope als Untersuchungsflächen ausgewählt, welche eine besondere Be-deutung als Habitat für die zu untersuchenden Artengruppen besitzen. Es werden gezielte Sichtfänge an den entsprechenden Nahrungs- und Nistrequisiten an 5 Begehungen pro Untersuchungsgebiet (ca. 8 Stunden) im Jahr 2024 durchgeführt. Die Begehungsdaten sind so zu wählen, dass sie den Zeitraum der Hauptflugzeiten der zu kartierenden Artengruppe sinnvoll abdecken. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1: Erfassungen FFH-Gebiete Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees (FFH0112LSA) Los 2: Erfassungen Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben (FFH0048LSA) Die konkreten Untersuchungsgebiete sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.

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Häufige Fragen zu Landesamt für Umweltschutz

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz aus Halle (Saale). Die Daten werden täglich aktualisiert (von 163 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Reinigung & Umweltschutz, Architektur & Ingenieurwesen, Erholung, Kultur & Sport. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 78 Tsd. € und 408 Tsd. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Landesamt für Umweltschutz ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Landesamt für Umweltschutz: Reinigung & Umweltschutz (66%), Architektur & Ingenieurwesen (22%), Erholung, Kultur & Sport (5%), Unternehmensberatung & Recht (2%), Laborgeräte (2%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Landesamt für Umweltschutz bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Landesamt für Umweltschutz folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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