Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land mit Sitz in Trier ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 4 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Alle Ausschreibungen von Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
4 Ausschreibungen
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land aus Trier. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 4 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Architektur & Ingenieurwesen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.
Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Ortsgemeinde Kordel c/o Verbandsgemeinde Trier-Land folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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