Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH mit Sitz in Buchholz in der Nordheide verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 3 erfassten Vergabeverfahren.
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3 Ausschreibungen
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N.. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst ein Volumen von rund 449.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Buchholz i.d.N. und die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Buchholz i.d.N., für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N.. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst ein Volumen von rund 449.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Buchholz i.d.N. und die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Buchholz i.d.N., für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Die Stadt Buchholz i. d. Nordheide beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 2 und 4 NNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Buchholz i. d. Nordheide. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn zum 01.09.2026 voraussichtlich auf ca. 449.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG sowie zusätzlich ca. 3000 Veranstaltungskilometer. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe auch 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder veränderten Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH aus Buchholz in der Nordheide. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 3 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Transportdienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
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Die Auftragsarten variieren je nach Zuständigkeitsbereich der Organisation. Typischerweise umfassen öffentliche Ausschreibungen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Details zu den einzelnen Aufträgen finden Sie in den jeweiligen Vergabeunterlagen.
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