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Die SBB AG überträgt der Firma alle Leistungen für die Realisierung des Projekts Kradolf – Bischofszell Nord / Hang- und Trasseestabilisierung, FbE Gl. 304. Die Firma koordiniert alle Schnittstellen, insbesondere zu den Drittunternehmern sowie zu den Fachdiensten der SBB AG und zu den Nachbarprojekten während der gesamten Vertragsdauer bis zur Schlussabnahme des Werks. Die Firma leistet der SBB AG für sich und die von ihr Beauftragten, Subunternehmer und Lieferanten eine umfassende Zusicherung für fachgemässe, den Anforderungen der Bauherrschaft entsprechende und unter Einhaltung der Ausschreibungsunterlagen und des Qualitätsanspruches zeitgerechte Vertragsausführung, für die technische Funktionstüchtigkeit des geschuldeten Werkes sowie für die Verwendung und Verträglichkeit von geeigneten Baumaterialien. Die Firma übernimmt die Verantwortung für das angebotene Projekt und das Ausführungsprojekt, das basierend auf den Submissionsunterlagen und dem Unternehmerangebot erstellt wird. Die Firma hat die Pläne, Beschriebe, Konzepte die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen sowie alle Vorgaben und anderen Teile der Submissionsunterlagen aufgrund ihrer vorausgesetzten Fachkenntnisse und Erfahrung geprüft und vor Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages mit der SBB AG alle zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Lücken, Widersprüche und anderen Unstimmigkeiten bereinigt. Die in der Ausschreibung in den Leistungsverzeichnissen enthaltenen und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbaren Mengen- und Leistungsangaben sind von der Firma auf eigene Verantwortung auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen und werden bei der Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen nicht korrigiert und ergänzt. Soweit dies zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbar war, müssen nicht ausdrücklich ausgeschriebene, nach Auffassung der Firma aber erforderliche und kostenrelevante Leistungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen, von der Firma angeboten, preislich aus- gewiesen, begründet und in das Angebot eingerechnet werden. Nach Auftragsvergabe werden diesbezügliche Forderungen oder Vorbehalte nicht berücksichtigt.
Erweiterung KiTa Schornweisach-Dachabdi.
Die Engpassbeseitigung der Nationalstrasse N04 zwischen der Verzweigung Winterthur Nord und Kleinandelfingen sieht einen Ausbau vor. Bei Andelfingen erfordert der Ausbau auf 4 Fahrspuren eine neue Querung über das Thurtal, die mit einer neuen, 400m lange Brücke erreicht wird. Der Auftrag umfasst sämtliche Leistungen für die Erstellung der neuen Brücke:Spezialtiefbau FundationenBetonbau – Unter- und ÜberbauBauhilfsmassnahmenWerkleitungsbau Belagsbau GussasphaltWasserbau
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 3 (Düsseldorf - Gelsenkirchen - Dortmund - Hamm) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2030 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 1,6 Mio. ZugKm p.a.
Die Stadt Wegberg (Nordrhein-Westfalen, Kreis Heinsberg, rd. 28.000 Einwohner) macht bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag für das Wassernetz im Gebiet der Stadt Wegberg (Wasser-Konzessionsvertrag) zwischen der Stadt und der Kreiswasserwerke Heinsberg GmbH am 31. Dezember 2026 ausläuft. Die Stadt beabsichtigt, einen neuen Wasser-Konzessionsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 abzuschließen.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Betrieb der Infrastruktur und die Betriebsführung der Eisenbahnstrecke als Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb und mit beschränkt öffentlichem Verkehr im Sinne der §§ 7 Z 3 und 17b Abs 3 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F (im Folgenden: „Eisenbahngesetz“) auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund wird das gegenständliche Vergabeverfahren geführt.
Das Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Folgendes ist bei der Linie 205 zu beachten: - Die Verlängerung der Linie 205 zwischen Schmiden und Neugereut steht noch unter Vorbehalt, da der entsprechende Gremienbeschluss der Stadt Stuttgart noch nicht vorliegt. Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Erweiterung KiTa Schornweisach - TGA-ELT
Stadtrandzählung 2026 - Verkehrserhebung Stadtrandzählung 2026
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.05.2026.
Nell'ambito dei lavori di risanamento della condotta forzata dell’impianto di Robiei sono messe in appalto le attività da svolgersi all’interno della condotta forzata inclinata per il rinnovo del trattamento anticorrosivo della corazza. Il progetto è suddiviso nelle seguenti parti d’opera: - P1: Settore piano a valle della valvola a farfalla + tubo pantalone - P2: Pozzo forzato compreso tubi di drenaggio - P3: Distributore
Die Baumeisterarbeiten, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, umfassen zusammenfassend und zusammenfassend Folgendes:- Kompletterneuerung der Doppelböden im Maschinengebäude;- Abbruch des bestehenden Hallenkranes des Maschinengebäudes und Erstellen einer neuen Fahrbahn für einen Hallenkran 2 x 80 to.- Abbruch best. Eindeckung, Bedachung (bis auf die Sparren) der Maschinen-, Betriebs-, Trafogebäude;- Verlegen Kerto-Platten, Unterdeckung und Konterlattung an Maschinen-, Betriebs- und Trafogebäuden;- Statische und seismische Verstärkungen der Hallenkranstützen im Maschinengebäude;- Statische und seismische Verstärkungen der oberen Fassaden des Maschinengebäudes;- Statische Verstärkung der Hochgerüste im Maschinengebäude;- Statische und seismische Verstärkung der Holzkonstruktionen von Maschinen-, Betriebs- und Transformatorengebäuden;- Erdbebenverstärkungen von Fassaden an Gesamtgebäuden;- Statische Verstärkung der Hochgerüste im Trafogebäude.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Full-Service-Logistikdienstleistung für Dienst- und Sonderbekleidung der Bayerischen Polizei und Justiz
Großküchentechnik
Dans le cadre des travaux de réhabilitation de la conduite forcée de l'aménagement de Robiei, un appel d’offres est ouvert pour les activités à l’intérieur de la conduite forcée nécessaires au renouvellement du traitement anticorrosion du blindage.Le projet est subdivisé dans les parties d’ouvrage suivantes :P1 : Secteur horizontal en aval de la vanne papillon + bifurcation P2 : Puits en charge, compris les conduites de drainage P3 : Distributeur
Die SBB AG überträgt der Firma alle Leistungen für die Realisierung des Projekts Kradolf – Bischofszell Nord / Hang- und Trasseestabilisierung, FbE Gl. 304. Die Firma koordiniert alle Schnittstellen, insbesondere zu den Drittunternehmern sowie zu den Fachdiensten der SBB AG und zu den Nachbarprojekten während der gesamten Vertragsdauer bis zur Schlussabnahme des Werks.Die Firma leistet der SBB AG für sich und die von ihr Beauftragten, Subunternehmer und Lieferanten eine umfassende Zusicherung für fachgemässe, den Anforderungen der Bauherrschaft entsprechende und unter Einhaltung der Ausschreibungsunterlagen und des Qualitätsanspruches zeitgerechte Vertragsausführung, für die technische Funktionstüchtigkeit des geschuldeten Werkes sowie für die Verwendung und Verträglichkeit von geeigneten Baumaterialien.Die Firma übernimmt die Verantwortung für das angebotene Projekt und das Ausführungsprojekt, das basierend auf den Submissionsunterlagen und dem Unternehmerangebot erstellt wird.Die Firma hat die Pläne, Beschriebe, Konzepte die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen sowie alle Vorgaben und anderen Teile der Submissionsunterlagen aufgrund ihrer vorausgesetzten Fachkenntnisse und Erfahrung geprüft und vor Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages mit der SBB AG alle zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Lücken, Widersprüche und anderen Unstimmigkeiten bereinigt. Die in der Ausschreibung in den Leistungsverzeichnissen enthaltenen und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbaren Mengen- und Leistungsangaben sind von der Firma auf eigene Verantwortung auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen und werden bei der Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen nicht korrigiert und ergänzt. Soweit dies zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erkennbar war, müssen nicht ausdrücklich ausgeschriebene, nach Auffassung der Firma aber erforderliche und kostenrelevante Leistungen zur Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen, von der Firma angeboten, preislich aus- gewiesen, begründet und in das Angebot eingerechnet werden. Nach Auftragsvergabe werden diesbezügliche Forderungen oder Vorbehalte nicht berücksichtigt.
Das Vergabeverfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem gemäß § 4b EU Abs. 1 VOB/A i.V.m. §§ 22, 23, 24 VgV im Wege des Nichtoffenen Verfahrens durchgeführt. Das dynamische Beschaffungssystem wird eingerichtet, um die Bauleistungen zur Errichtung des geförderten passiven Glasfasernetzes für die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG im Ortenaukreis an geeignete Unternehmen zu vergeben. Das dynamische Beschaffungssystem ist ein ausschließlich elektronisches, während seiner gesamten Laufzeit offenes Vergabeverfahren. - Zunächst werden die Eignung der Unternehmen geprüft und geeignete Bewerber in das System aufgenommen. - Bei jedem konkreten Bedarf werden alle zugelassenen Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. - Neue Unternehmen können während der Laufzeit des Systems jederzeit einen Teilnahmeantrag einreichen; diese werden für zukünftige Einzelvergaben zugelassen, sofern sie die festgelegten Eignungskriterien erfüllen. Im Teilnahmewettbewerb (erste Verfahrensstufe) kann jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag abgeben. Auf dieser Verfahrensstufe werden die Unternehmen anhand der eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Es sind in diesem Verfahrensstadium noch keine Angebotsunterlagen einzureichen! Unternehmen können sich während der gesamten Dauer des dynamischen Beschaffungssystems um die Aufnahme bewerben und die Eignung für die jeweiligen Einzelausschreibungen überprüfen lassen. Die Vergabestelle wird die eingegangenen Teilnahmeanträge gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 VgV innerhalb von 10 Arbeitstagen prüfen und die Bewerber unverzüglich über die Zulassung bzw. Nichtzulassung informieren. Auf § 24 Abs. 3 S. 2 VgV wird aufmerksam gemacht. Zugelassene Unternehmen werden sodann bei jeder folgenden Einzelausschreibung zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, soweit sie die Eignungskriterien für die jeweilige Einzelausschreibung (Referenztyp 1-3) erfüllen (siehe hierzu Kapitel VI.5.1 der Bewerbungsbedingungen). Die erste Angebotsabfrage ist für Anfang Juni 2026 vorgesehen. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Versendung einer Angebotsanfrage noch nicht zugelassen sind, können für die betroffene Einzelausschreibung nicht berücksichtigt werden. Diese werden jedoch im Falle einer Zulassung für die folgenden Einzelausschreibungen berücksichtigt. Anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt (der Preis wird das einzige Kriterium darstellen). Die Anforderungen an die Angebote und die Bedingungen/Regelungen für die einzelnen Be-schaffungsmaßnahmen werden in der jeweiligen Angebotsabfrage mitgeteilt. Auf die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Kap. IX der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen. Weitere Anforderungen bleiben vorbehalten. Überblick zum geplanten Verfahrensablauf: - Teilnahmeanträge können ab sofort eingereicht werden. - Erste Angebotsabfrage voraussichtlich ab Juni 2026 - Beendigung des Dynamischen Beschaffungssystems am 31.03.2028 Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand des Rahmenvertrages der Niederlassung Südbayern ist die Durchführung von Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben innerhalb der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden folgende Leistungsbereiche eingeteilt: LB 00: Personal- und Nebenkosten LB 01: Böden einschließlich Bodenbehandlungen nach ZTV E-StB LB 02: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB LB 03: Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten nach ZTV Beton-StB LB 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB LB 05: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach ZTV Beton-StB LB 06: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische nach ZTV SoB-StB LB 07, Abschnitt 07.01.: Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung gemäß TP Eben - Berührende Messungen LB 07, Abschnitt 07.02.: Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung gemäß TP Eben - Berührungslose Messungen LB 07, Abschnitt 07.03.: Griffigkeitsmessungen gemäß TP Griff-StB (SKM) LB 07, Abschnitt 07.04.: Griffigkeitsmessungen gemäß TP Griff-StB (SRT) LB 07, Abschnitt 07.05.: Texturmessungen LB 08, Abschnitt 08.01 - 08.09. und 08.11.: Umweltanalytik LB 08, Abschnitt 08.10.: Grundwasseruntersuchung LB 09: Voruntersuchungen an Asphalt, Beton, Schichten ohne Bindemittel und konstr. Ingenieurbau LB 10: Konstruktiver Ingenieurbau LB 11: Fahrbahnmarkierung nach ZTV M 13 LB 12: Fugenfüllstoffe (Vergussmassen) - Fugen in Verkehrsflächen nach ZTV Fug-StB Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Leistung im Wege eines Open-House Verfahrens zu vergeben. Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen (falls erforderlich) erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Der AG plant über das Prüfsystem zukünftig ALLE Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit Büro-ausstattungen, Arbeitsmöbel, Betriebseinrichtungen für Werkstätten udgl. im Rahmen seiner Ge-schäftstätigkeit als Elektroversorgungsunternehmen i.w.S. über dieses Prüfsystem einer vergabe-rechtskonformen Bearbeitung zuzuführen. Der avisierte Gesamtauftragswert für die kommenden Jahre ist aktuell nicht absehbar. Dieser wird in letzter Konsequenz von der wirtschaftlichen und strategischen Entwicklung der berechtigten Unter-nehmen im Versorgungsgebiet in Zusammenhang mit der effektiven Realisierbarkeit der zugrundelie-genden Projekte bestimmt. Eine dbzgl. Adaptierung behält sich der Auftraggeber vor. Dazu benötigt er Lieferanten unterschiedlicher Gewerke, für unterschiedliche Projektgrößen und ex-terne Unterstützung aus den Bereichen Planung, Projektierung, Begutachtung, Lieferung und weiterer hier – noch - nicht explizit ausgewiesener Dienstleistungen.