Der Großteil öffentlicher Aufträge entfällt auf Dienstleistungen, von Reinigung und Sicherheit über IT-Betrieb bis zu Gutachten und Wartung. Auftraggeber sind Kommunen, Landesbehörden, Kliniken und Stadtwerke. Wer den Markt regelmäßig sichtet, sichert sich Rahmenverträge mit mehrjähriger Laufzeit.
Öffentliche Auftraggeber, die zuletzt am häufigsten Dienstleistungen-Vergaben veröffentlicht haben.
Reinigung, Sicherheit, Winterdienst und Facility Management für öffentliche Liegenschaften
Betrieb, Support und Softwarepflege für Verwaltungen und Eigenbetriebe
Gutachten, Planung und Beratung mit besonderem Vergaberegime nach VgV
Wartung, Instandhaltung und Entsorgung für kommunale Einrichtungen und Landesbetriebe
Dienstleistungen bilden neben Liefer- und Bauleistungen eine der drei großen Auftragsarten im öffentlichen Einkauf. Darunter fällt alles von Reinigung, Bewachung, Catering und Grünpflege über IT-Betrieb, Wartung und Logistik bis zu Beratung, Planung und Fortbildung. Öffentliche Auftraggeber aller Ebenen decken damit Aufgaben ab, die sie nicht selbst erbringen. Der Ablauf hängt vom Auftragswert ab: Oberhalb des EU-Schwellenwerts von derzeit 221.000 Euro gilt europaweite Bekanntmachung nach VgV, unterhalb wird nach UVgO national ausgeschrieben. Üblich sind die öffentliche Ausschreibung, bei komplexen Leistungen das Verhandlungsverfahren und für wiederkehrenden Bedarf die Rahmenvereinbarung. Größere Aufträge werden zur Mittelstandsförderung in Fach- und Teillose aufgeteilt, sodass sich auch spezialisierte Betriebe auf einzelne Leistungsteile bewerben können.
Dienstleistungen werden oberhalb des Schwellenwerts nach der VgV, unterhalb nach der UVgO vergeben; die VOB/A bleibt den Bauleistungen vorbehalten, die HOAI den Planungsleistungen. Welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach der Leistung, doch ein Grundgerüst kehrt wieder: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, Referenzen vergleichbarer Aufträge, Angaben zu Umsatz und Personal, Berufs- oder Betriebshaftpflicht sowie Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, häufig gebündelt in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Je nach Gewerk kommen Fachkunde-, Zertifikats- oder Genehmigungsnachweise hinzu, etwa ISO-Zertifikate, Hygienekonzepte oder gewerberechtliche Erlaubnisse. Gewertet wird nach dem wirtschaftlichsten Angebot, entweder allein über den Preis oder über eine Leistungsmatrix mit Qualitäts-, Konzept- und Servicekriterien. Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben der Länder sind bei personalintensiven Diensten regelmäßig einzuhalten.
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Das Spektrum reicht von Gebäudereinigung, Bewachung und Grünpflege über IT-Betrieb und Softwarepflege bis zu Gutachten, Übersetzungen und Wartungsverträgen. Vergeben wird von Kommunen, Ländern, Kliniken, Hochschulen und kommunalen Eigenbetrieben.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die UVgO, oberhalb die VgV. Für freiberufliche Leistungen wie Planung oder Beratung gelten Besonderheiten, etwa das Verhandlungsverfahren. Bauleistungen laufen dagegen nach VOB/A.
Ja. Viele Dienstleistungen werden als Rahmenvereinbarung über zwei bis vier Jahre vergeben, teils mit Verlängerungsoption. Das sichert eine planbare Auslastung, verlangt aber verlässliche Kapazitäten über die gesamte Laufzeit.
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Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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