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SRZ Wache Süd, NeubauBKP 233 Leuchten und Lampen
Le périmètre du mandat concerne le secteur 3 du tracé Châtel-St-Denis – Semsales (CHSD–SEMS), du km 2.500 au km 4.400 sur la ligne Palézieux-Bulle-Montbovon. Le marché de base couvre les prestations des phases SIA 31 à 33. Le projet a pour objectif de renouveler complètement les installations ferroviaires entre les km 2.500 et 4.400 pour l’infrastructure et les ouvrages d’art. Les périmètres pour la superstructure, ligne de contact, installations de sécurité seront définies à l’avancement du projet. Le projet prévoit notamment de : * Apporter des corrections au tracé existant dans un objectif de réduire le temps de parcours sur ce tronçon et d’augmenter la vitesse de roulement à 80 km/h; * Décalage d’une route communale sur une longueur de 150 m (tracé parallèle au rail); * Assainir ou reconstruire les ouvrages d’art sur ce tronçon; * Renouvellement ou suppression de passages à niveau, avec création d’une route de contournement en cas de suppression. Pour plus d'informations, voir les documents d'appel d'offres.
Die alten Trinkwasserleitungen werden durch Edelstahl ersetzt, Abwasserleitungen komplett neu verlegt, Sanitärobjekte erneuert, und Alle Leitungen werden fachgerecht installiert, gedämmt und auf Brandschutz geprüft.
Bau von Entwässerungsanlagen und Druckrohrleitungen für die Trinkwasserversorgung
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Gemeinde Udligenswil beschafft ein neues Tanklöschfahrzeug, nachfolgend TLF genannt. Qualifizierte Lieferanten sind eingeladen, an der Submission teilzunehmen und ein Angebot einzureichen, das den aktuellen Herstellerstandards entspricht und auf die Anforderungen der Feuerwehr Udligenswil abgestimmt ist.
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 332 Hertmannsweiler – Winnenden – Rems-Murr-Klinikum – Schelmenholz – Hanweiler Linie 334 Schelmenholz – Winnenden – Leutenbach – Weiler zum Stein Linie 335 Rems-Murr-Klinikum – Winnenden – Nellmersbach Linie 339* Korb – Schwaikheim – Winnenden ZOB – Rems-Murr-Klinikum Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. *Die Linie 339 ist erst ab dem 01.08.2028 Bestandteil des Linienbündels RMK07. Außerdem kommt es ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK07 dargestellt. Zustand 1 besteht aus den Linien 332, 334 und 335. In Zustand 2 wird die Linie 339 in das Bündel aufgenommen. Durch die Inbetriebnahme von S21 verändern sich ab Zustand 3 die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Zug. Nach derzeitigem Stand bedingt dies allerdings keine Fahrplanänderungen an den Buslinien des Bündels RMK07, weshalb sich die Leistungsdaten zwischen Zu-stand 2 und 3 nicht unterscheiden. Der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Innentüren Metall, siehe Dokumente
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Auf dem Areal Lattigen des Labor Spiez werden die aktuellen Anforderungen an einen sicheren Betrieb nicht mehr erfüllt. Die bauliche und auch technische Infrastruktur ist aufgrund von Alterung und Gebrauchsverschleiss nicht mehr zuverlässig und zeitgemäss. Die erneuerungsbedürftige Gebäudetechnik ist nicht in der Lage, das erforderliche Klima zu erreichen. Asbestvorkommen macht Eingriffe nach heutigen Gesetzgebungen sowohl umständlich wie auch kostspielig. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Umweltstandards oder Energieanforderungen und sind teilweise auch nicht mehr gesetzeskonform. Die Gebäude wurden über die gesamte Zeitspanne als Labor-, Versuchs-, Mess-, Lager- und Bürogebäude intensiv genutzt. Der jetzige suboptimale Zustand von Gebäuden und Infrastruktur hat Einfluss auf Testergebnisse und teures Testequipment.Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat sich der Projektausschuss für die Variante 2 (Maxi 1 Bauen in der Waldzone; überarbeitet) entschieden. Folgende Massnahmen sind angedacht, jedoch nicht verbindlich:Bei der Variante 2 ist angedacht die kleine und die zwei grossen Schockprüfanlagen in einem Gebäude zu vereinen. Die bestehende Schockprüfanlage (L8) soll saniert und mit einem Anbau vergrössert werden (N8).Weiter ist angedacht zwei grössere Ersatzneubauten zu erstellen. Im Gebäude N2 (Ersatzneubau) sollen die Flächen für das BABS geschaffen werden. Am Standort der NEMP Prüfstation L13 ist ein Neubau für die Abteilung W+T angedacht. Bei der Variante sind neben den Erweiterungs- und Ersatzneubauten auch mehrere Gebäude und Infrastruktur zurückzubauen. Dabei sind umfassende Schadstoff- und Altlastensanierungen zu berücksichtigen.Aufgrund des grossen Fussabdrucks der angedachten Ersatzneubauten in der Waldzone ist eine Optimierung der Variante 2 in Bezug auf den Standort und der Minimierung des Fussabdruckes (Minimierung Rodungsfläche) der Anbauten/Ersatzneubauten notwendig. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Generalplaner für die Projektierung und Umsetzung der baulichen Massnahmen für die SIA-Phasen 31 – 53 beschafft werden. Weiter ist vor Einstieg in die SIA-Phase 31 die Variante 2 hinsichtlich Standort und Reduktion des Fussabdrucks des Anbaus/Ersatzneubauten zu optimieren.
Die baulichen Anlagen bestehen im Wesentlichen aus: ▪ Neubau des Schöpfwerks Sand I mit integrierter Sielleitung (Donaudeich Sand) und Anschluss an die Deichinnendichtung. ▪ Aufhöhung des Hochwasserschutzdeichs entlang der Donau (Donaudeich Sand) in Erdbauweise, abschnittsweise Deichneubau mit aufgesetzter Hochwasserschutzwand. ▪ Neubau des Hochwasserschutzdeichs Sand-Asham in Erdbauweise (Binnendeich) einschl. mobilem Hochwasserschutz (Dammbalkenverschluss) im Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße SR 12. ▪ Neubau einer befestigten Überlaufstrecke einschl. aufgesetztem, erodierbarem Deich und Tosmulde. ▪ Aufhöhung einer Gemeindeverbindungsstraße (Ortschaft Asham / Hunderdorf). ▪ Anpassung der Binnenentwässerung in den eingedeichten Poldergebieten einschl. Herstellung dreier Schöpfstellen (Schöpfstelle Sand II, Schöpfstelle Asham, Schöpfstelle Hunderdorf) sowie eines Sielbauwerkes (Siel Asham), Gräben sowie Verrohrungen. ▪ Anpassung von Spartenleitungen im Bereich der HWS-Anlagen, darunter Neubau eines Kreuzungsbauwerkes (Abwasserleitung).
Auf dem Areal Lattigen des Labor Spiez werden die aktuellen Anforderungen an einen sicheren Betrieb nicht mehr erfüllt. Die bauliche und auch technische Infrastruktur ist aufgrund von Alterung und Gebrauchsverschleiss nicht mehr zuverlässig und zeitgemäss. Die erneuerungsbedürftige Gebäudetechnik ist nicht in der Lage, das erforderliche Klima zu erreichen. Asbestvorkommen macht Eingriffe nach heutigen Gesetzgebungen sowohl umständlich wie auch kostspielig. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den heutigen Umweltstandards oder Energieanforderungen und sind teilweise auch nicht mehr gesetzeskonform. Die Gebäude wurden über die gesamte Zeitspanne als Labor-, Versuchs-, Mess-, Lager- und Bürogebäude intensiv genutzt. Der jetzige suboptimale Zustand von Gebäuden und Infrastruktur hat Einfluss auf Testergebnisse und teures Testequipment. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat sich der Projektausschuss für die Variante 2 (Maxi 1 Bauen in der Waldzone; überarbeitet) entschieden. Folgende Massnahmen sind angedacht, jedoch nicht verbindlich: Bei der Variante 2 ist angedacht die kleine und die zwei grossen Schockprüfanlagen in einem Gebäude zu vereinen. Die bestehende Schockprüfanlage (L8) soll saniert und mit einem Anbau vergrössert werden (N8). Weiter ist angedacht zwei grössere Ersatzneubauten zu erstellen. Im Gebäude N2 (Ersatzneubau) sollen die Flächen für das BABS geschaffen werden. Am Standort der NEMP Prüfstation L13 ist ein Neubau für die Abteilung W+T angedacht. Bei der Variante sind neben den Erweiterungs- und Ersatzneubauten auch mehrere Gebäude und Infrastruktur zurückzubauen. Dabei sind umfassende Schadstoff- und Altlastensanierungen zu berücksichtigen. Aufgrund des grossen Fussabdrucks der angedachten Ersatzneubauten in der Waldzone ist eine Optimierung der Variante 2 in Bezug auf den Standort und der Minimierung des Fussabdruckes (Minimierung Rodungsfläche) der Anbauten/Ersatzneubauten notwendig. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Generalplaner für die Projektierung und Umsetzung der baulichen Massnahmen für die SIA-Phasen 31 – 53 beschafft werden. Weiter ist vor Einstieg in die SIA-Phase 31 die Variante 2 hinsichtlich Standort und Reduktion des Fussabdrucks des Anbaus/Ersatzneubauten zu optimieren.
In den Abwasserpumpwerken sind jeweils Anschlussmöglichkeiten für ein mobiles Notstromaggregat inkl. der benötigten Abgänge für die Hilfsenergie (Batterieerhaltungsladung etc.) des Notstromaggregats zu schaffen. Anschlussherstellung Elektro für mobile Notstromaggregate
SRZ Wache Süd, NeubauBKP 228 Äussere Abschlüsse, Sonnenschutzanlagen
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Transporter mit reinem Elektroantrieb entsprechend dem Mercedes-Benz eSprinter, Renault Master E-Tech oder Fahrzeuge vergleichbarer Art, 2-türiger Kastenwagen mit mindestens 1 Schiebetür und Hecktüren, elektrische Reichweite von mindestens 300 km
Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Auslober sind keine öffentlichen Auftraggeber und unterliegen nicht dem Bundesvergabegesetz. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Gestaltungskonzepten für den Freiraum des Planungsareals Glan Gärten unterteilt in folgende zentrale Freiraumtypologien: grüne Quartierseingänge, verbindender Parkring, urbane Quartiersmitte
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8/130c Abs. 1 SGB V zu Arzneimitteln mit o.g. Wirkstoff innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell). Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen.
Verfahrenstechnische Ausrüstung eines Zwischenhebewerks und einer statischen Raumfiltration mit Granulierter Aktivkohle (GAK) als Filtermedium zwecks Elimination von Mikroverunreinigungen in kommunalem Abwasser. Die Ausschreibung beinhaltet Planung, Herstellung, Transport, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der kompletten Anlage. Der Umfang ist im Leistungsbeschrieb und im Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben.