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§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.06.2025.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Clindamycin und Benzoylperoxid (ATC-Code: D10AF54) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Apremilast (ATC-Code: L04AA32) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Denosumab (ATC-Code: M05BX04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Für die diversen österreichweiten Standorte der Rehabilitationszentren (RZ) der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) werden bei Bedarf Matratzen für die Patientenbetten benötigt.Es ist vorgesehen, mittels des hiermit ausgeschriebenen Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) die konkrete Matratzenart (Wendekernmatratzen, Monokernmatratzen, etc.) bedarfs- und standortgerecht über einzelne Abrufe anzuschaffen.Nach Ablauf der Einrichtungsphase des DBS werden in der Betriebsphase (frühestens ab dem 30.Tag nach der Einrichtungsphase möglich) jene Firmen, deren Teilnahmeantrag bis zur 1.Öffnung (Anfang Juni 2025) einlangt und den Kriterien entspricht, zur bedarfsorientierten Angebotslegung im Rahmen eines zumindest 1. Abrufes eingeladen.Die dann eintretende Betriebsphase des DBS wird vorerst bis 01.01.2038 begrenzt.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V zum Wirkstoff Tafamidis (zur Losaufteilung siehe die jeweiligen Losbezeichnungen) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.06.2025. Der Vertrag endet spätestens am 31.05.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf/Ablauf der Marktexklusivität vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs/der Marktexklusivität. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen . Die Leistungen können für die Verantwortungsbereiche folgender Außenstellen der Niederlassung Ost erbracht werden: - Dresden - Erfurt - Magdeburg . Die regionalen Verantwortungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für den ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Formoterol/Glycopyrronium/Budesonid (ATC-Code nach WHO: R03AL11). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 02.06.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 30.06.2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/ zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Open-House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Bevacizumab, ATC L01FG01 - Vertragsregionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Regionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für das Regionallos 1 (Niedersachsen /Bremen) und das Regionallos 2 (Sachsen-Anhalt) angeboten.
Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH beschafft über das Dynamische Beschaffungssystem Personal im Rahmen von zeitlich befristeten Arbeitnehmerüberlassungen. Die einzelnen Beschaffungsvorgänge zu den gegenständlichen Kategorien erfolgen im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" über Miniwettbewerbe im Wettbewerb für die jeweils zu den betreffenden Kategorien qualifizierten Unternehmen.
Photovoltaikanlage
Open-House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Trastuzumab, ATC L01FD01 - Vertragsregionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Regionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für das Regionallos 1 (Niedersachsen /Bremen) und das Regionallos 2 (Sachsen-Anhalt) angeboten.
Open-House Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8c SGB V Rituximab, ATC L01FA01 - Vertragsregionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für die Regionen Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für das Regionallos 1 (Niedersachsen /Bremen) und das Regionallos 2 (Sachsen-Anhalt) angeboten.
XUV-Monochromator Prototyp (SX-700) --- Als eines von 18 Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft beschäftigt das HZB rund 1.100 Mitarbeiter - davon zirka 800 in Berlin-Wannsee und 300 in Berlin-Adlershof – und verfügt über einen Gesamthaushalt von zirka 110 Millionen Euro. Das HZB arbeitet eng mit den Universitäten und Fachhochschulen in Berlin-Brandenburg zusammen. Für Forschungsarbeiten zur Struktur und Funktion der Materie betreibt das HZB ein wissenschaftliches Großgerät: den Elektronenspeicherring BESSY II, welcher hochbrillante Synchrotronstrahlung vom Terahertz- bis in den Röntgenbereich erzeugt. Die Anlage dient der Erforschung der Materie und verfügt über hoch spezialisierte Probenumgebungen, d. h. hier lassen sich Experimente unter anspruchsvollsten Bedingungen durchführen (hohe Magnetfelder, tiefe Temperaturen, hohe Drücke). Die Weiterentwicklung dieses einzigartigen Instruments gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Zentrums. Mit seinem Nutzerservice ermöglicht das HZB jährlich rund 3.000 externen Wissenschaftlern (aus bislang 35 Ländern) den Zugang zu den zum Teil einzigartigen Messmethoden. Das HZB betreibt zwei weitere Großgeräte für externe Institutionen: a) für die Charité einen Beschleuniger, mit dem Protonenstrahlen für die Augentumortherapie erzeugt werden (in Wannsee) und b) die Metrology Light Source (MLS), einen optimierten Speicherring für die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (in Adlershof). Die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine zentrale, drängende Fragestellung dieses Jahrzehnts. Die Forschung steht vor der Herausforderung, zukunftsfähige Ansätze für die Lösung der Energiefrage zu entwickeln. Im Rahmen des Projekts SX700 Nachfolgemonochromator (LoCoMono) plant das Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) die Entwicklung und Realisierung eines Monochromators zur Anwendung an Synchrotronstrahlungsquellen im Bereich der weichen XUV-Röntgenstrahlung. Der Hintergrund des Vorhabens ist der zunehmende Bedarf, die über 40 Jahre alten SX700-Monochromatoren durch ein modernes, schnelleres und präziseres System zu ersetzen. Die alten Geräte weisen technische Defizite auf – insbesondere fehlen ihnen hochauflösende Drehwinkelencoder, was die erreichbare Energieauflösung limitiert. Auch die geringe Geschwindigkeit der Drehbewegung der Optiken führt zu langen Scanzeiten und reduziert den experimentellen Durchsatz. Ziel der Vergabe ist es daher, ein funktionsfähiger Prototyp eines Monochromators zu entwickeln, der: • direkt in bestehende Strahlführungen integriert werden kann (kompatible Abmessungen), • einen erweiterten nutzbaren Energiebereich bietet, • schnelle und hochgenaue Winkelverstellungen (≤ 0.1 arcsec) ermöglicht, • mit bestehender Steuerungsinfrastruktur (EPICS, Power PMAC) kommuniziert, • und bestehende Spiegel- und Gitteroptiken weiterverwendet, um Kosten zu reduzieren. Das neue System firmiert unter dem Namen LoCoMono (Low-Cost Monochromator) und gliedert sich in ein mechanisches sowie ein steuerungstechnisches Teilkonzept. Die Realisierung des Projekts umfasst Konstruktion, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Evaluation anhand realer Synchrotronstrahlung. Im Rahmen der Ausschreibung soll ein vollständiger Prototyp des Monochromators SX-700-SUC-01 realisiert werden. Das Beschaffungsvorhaben umfasst: • Fertigung und Lieferung sämtlicher mechanischer Baugruppen gemäß bereitgestellter CAD-Konstruktionsunterlagen. • Montage der UHV-Mechanik und Integration aller Einzelkomponenten inkl. Präzisionsantrieben, Encoder, Lager und Getriebe. • Durchführung der UHV-Verkabelung (Schrittmotor, Encoder, Endlagenschalter). • Entwicklung und Inbetriebnahme einer Steuerung auf Basis eines Power PMAC Controllers mit EPICS-Schnittstelle. • Implementierung eines Modus für kontinuierliche Energiescans („on-the-fly“) sowie für diskrete Anfahrpunkte. • Unterstützung bei Aufbau, Justage, Kalibrierung und Testbetrieb des Systems am HZB. • Durchführung eines Dichtigkeitstests und grundlegender Funktionsprüfung. Für Hardware und Support-Software wird mindestens 2 Jahre Garantie gefordert sowie das optionale Angebot eines Wartungsvertrages für die folgenden 4 Jahre. Darüber hinaus wird die Erstellung einer Liste kritischer Ersatzteile und ein Angebot über die Bereitstellung dieser Ersatzteile gefordert. Ziel ist es, die Verfügbarkeit kritischer Ersatzteile im Fall von Reparaturen sicherzustellen. Die Lieferung wird gewünscht bis spätestens 31. Oktober 2026.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Formoterol + Glycopyrronium + Budesonid, ATC R03AL11, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.06.2025 in Kraft und endet am 31.05.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.