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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tolvaptan (ATC-Code: C03XA01). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 06.08.2024 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.08.2026. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Mesalazin (ATC-Code: A07EC02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tolvaptan (ATC-Code: G04BX21). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 06.08.2024 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.08.2026. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), hat einen Bedarf für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich des Facility Managements (ausgenommen sind hierbei medizinische oder pflegerische Tätigkeiten). Das Dynamische Beschaffungssystem "Dynamisches Beschaffungssystem: Arbeitnehmerüberlassung" beginnt mit Teilnahmebestätigung (für zukünftigen Bieterpool) und hat eine feste Laufzeit bis zum 30.06.2026. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Olanzapin embonat zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Originale-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.09.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Originale-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. /// Der Kindergartenstandort befindet sich im Zentrum des historischen Dorfkerns. Für die Neubebauung wird eine Fläche von ca. 3.450 m² auf dem Schul- und Kindergartenareal bereitgestellt. Die Programmfläche (Nettofläche) der Kindertagesstätte wurde mit NUF ca. 1,370 m² (zzgl. Nebennutzung- und Erschließungsflächen) bzw. BGF ca. 2.060 m² ermittelt. /// Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. /// Die Referenzkosten der Kostengruppen 300+400 netto für den Neubau der Kita werden auf ca. 7,4 Mio € brutto geschätzt (Stand 04/2024). Die tatsächlichen Kosten werden mit der Planung ermittelt. /// Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. /// Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäude zu erhalten, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. /// Hierzu hat die Gemeinde Hergensweiler einen Wettbewerb für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs (Bewerbergemeinschaft Gassmann Architekten und Schneider Hoffmann Architekten, Karlsruhe mit schreiberplan GmbH Stadtplanung Architektur Landschaftsarchitekten, Stuttgart) durchgeführt. /// Für den Neubau der Kita werden nun Fachplaner für Projektsteuerung, Tragwerksplanung, Fachplanung TGA HLS sowie TGA-Elektro jeweils mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. /// Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, 25.10.2024 statt. /// Zusatz TGA: Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. /// Mindestanforderungen an eine CO2-reduzierte Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. /// Eine Begrünung von Flach- und flachgeneigte Dächer (<10°) ist gewünscht. Begrünte Dächer werden in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt. /// Im Zusammenspiel mit dem energetischen Gesamtkonzept wird festgelegt, ob zusätzlich zur Fensterlüftung eine Lüftungsanlage sinnvoll ist. Nachtauskühlung erfolgt über Zuluftöffnungen in der Fassade und Abtrömöffnung am höchsten Punkt des Hauses im Bereich des Oberlichtbandes im Flur OG. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung zu optimieren. Wartungsintensive Gebäudetechnik soll vermieden werden. /// Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen z.B. über eine Zisterne sind zu berücksichtigen. /// Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination aus Betamethason und Antibiotika (ATC-Code: D07CC01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ganirelix (ATC-Code: H01CC01) innerhalb des Zeitraumes vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“).
wir haben das Thema Bekanntmachung von Kooperationsmöglichkeiten zur Erlangung von Vertriebspartnerverträge Deutschland aus interner vergaberechtlicher Sicht bereits besprochen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass:1)es bereits einen sehr gut eingeführten, zweistufigen „hausinternen“ Prüf-, Auswahl- und Verhandlungsprozess zur Auswahl von Vertriebspartner gibtund 2)eine Bekanntmachung in Form eines vorgelagerten „öffentlichen“ Anmeldeprozess für eine Bewerbung von neuen „Vertriebspartnern“ nicht schadet. Je nach Auftragshöhe kann dieser Zugang (Link zur Anmeldung) über eine Veröffentlichung in der Grazer Zeitung, über eine EU-weite Veröffentlichung (z.B. laufendes Prüfsystems) bzw. über die E-Homepage (ähnlich wie das VEMAP-Lieferantenportal) erfolgen.Somit könnten sich interessierte Firmen von außen bewerben und werden an unseren bestehenden internen Prüfprozess weitergeleitet.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: - Leistungsbereich 01: Massivbau - Leistungsbereich 02: Metallbau - Leistungsbereich 03: Holzbau Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen. Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.04.2028. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet am 30.04.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Peginterferon beta-1a zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.08.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem o.g. Enddatum endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff bzw. die verfahrensgegenständliche Wirkstoffkombination werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff bzw. der verfahrensgegenständlichen Wirkstoffkombination anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Follitropin alfa (zur Unterteilung in drei Lose siehe unten) zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.08.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Dynamisches Beschaffungssystem für Personalvermittlung
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Darbepoetin alfa zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.08.2024. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Digitalen Darmkrebsvorsorge mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. open house Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.08.2024 bis 31.07.2028. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versordung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geforderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lanthan(III)carbonat in der Darreichungsform Kautabletten (ATC-Code nach WHO: V03AE03). Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 05.07.2024 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.07.2026. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Ustekinumab, ATC L04AC05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.08.2024 in Kraft und endet am 31.07.2025 (zzgl. Verlängerungsoption 1x12 Monate). Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.