Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines spezifischen Handscheinwerfers als "leichte Tatortleuchte" (im Weiteren: LTL) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
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