Frist abgelaufen

Anmietung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage

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Auftraggeber

Stadt Castrop-Rauxel

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
24. September 2024
Veröffentlichungsdatum
22. August 2024

Beschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Miete einer mittels PKW versetzbaren semistationären Geschwindigkeitsanlage über einen Zeitraum von 4 Jahren. Die teilstationäre Messstelle muss als eigenständige Messvorrichtung an frei wählbaren, beliebigen Orten im Stadtgebiet die gleichzeitigen Verkehrsflüsse beider Fahrtrichtungen (im ankommenden Verkehr) für einen Zeitraum von mindestens 7 Kalendertagen dauerhaft überwachen können (24/7) und während dieses Zeitraums nicht auf eine externe Stromversorgungsquelle angewiesen sein. Eine Kameraüberwachung via Datenfernübertragung muss möglich sein. Das Angebot umfasst die Messgeräteinstallation und eine Eichunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit. Insbesondere Steuern; Versicherung, auch Vandalismusschäden; Wartung; Reparaturen und Verschleiß sind durch die Miete abgedeckt. Zudem muss eine Schulung des Personals (5 Personen) für Hard und Software erfolgen. Als Option soll die Gestellung einer zweiten baugleichen Anlage mit monatlichem (Miet-)Zuschlag angeboten werden. Der Abruf ist abhängig von einer Genehmigung der Kommunalaufsicht. Das Genehmigungsverfahren läuft, der Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird umgehend mitgeteilt. Ein Abruf kann daher auch erst nach Vertragsbeginn erfolgen. Der Leistungsabruf ist auf den 31.10.2028 begrenzt.

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